Lebensbereiche, in denen das AGG schützt
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger*innen und dem Staat. Es ist also nicht im Bereich des öffentlichen Rechts anwendbar. Aber auch hier gelten Diskriminierungsverbote, die sich aufgrund des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz ergeben. Der Gesetzgeber, die Gerichte und die gesamte Verwaltung sind dazu verpflichtet, ihr Verhalten an einheitlichen Maßstäben zu messen und nicht willkürlich zu handeln.