Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Mit dem AGG trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz inkraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.
Wir unterstützen und beraten vor diesem rechtlichen Hintergrund Personen, die Benachteiligungen erfahren haben. Dabei können wir insbesondere
- über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz informieren,
- Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen,
- Beratungen durch andere Stellen vermitteln und
- eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben.
Soweit Beauftragte des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zuständig sind, werden die Anliegen ratsuchender Personen mit deren Einverständnis unverzüglich an die Beauftragten weitergeleitet.
Zentrale Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung bei Diskriminierung
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen
- Vorlage von Berichten an den Deutschen Bundestag im Vier-Jahres-Turnus. Die Berichte werden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den in ihren Zuständigkeiten betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags gemeinsam vorgelegt. Die Berichte sollen einen Überblick über Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen geben und Empfehlungen beinhalten, wie Diskriminierungen zu vermeiden und zu beseitigen sind.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in geeigneter Form einzubeziehen.