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1. Wie ist die Rechtslage für Ungeimpfte?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt gilt im Bereich Arbeitsleben sowie bei sogenannten Massengeschäften. Darunter fällt beispielsweise auch der Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie und Freizeitveranstaltungen Das AGG schützt jedoch nicht die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen.

Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG greift nur, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.

Kein Diskriminierungsschutz nach dem AGG besteht außerdem in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen, bspw., weil sie Impfungen generell ablehnen oder die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit anzweifeln, nicht impfen lassen.

Wenn die Impfung wegen

  • des Alters (Kinder für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt),
  • einer Behinderung (oder chronischen Krankheit),
  • dem Geschlecht (insbesondere einer Schwangerschaft) und

aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist und sich das nachteilig auswirkt, kann es sich um eine Diskriminierung im Sinne des AGG handeln.