Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 und damit der EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Aufgrund einer beauftragten Selbsteinschätzung, die in den Kalenderwochen 23 und 24 2021 initial durchgeführt und in der Kalenderwoche 38 nachgeprüft wurde, ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen nur in wenigen Punkten nicht vereinbar. Der Auftritt wird obgleich folgender Ausnahmen als grundsätzlich bedienbar bewertet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen aus § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:
- Medien und Dateien: Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Versionen benötigen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten oder die Funktion "Barriere melden".
Hinweis: Anforderungen an den technischen Support aus EN 301 549 V2.1.2 Abschnitt 12.2.2 wurden nicht geprüft.
Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2021 erstellt und am 17.01.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen.
- E-Mail: poststelle@ads.bund.de
- Telefon: 0800 - 546 546 5
Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Kontaktformular in Deutscher Gebärdensprache
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz