Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bringt neue Herausforderungen für jeden im Arbeits- und Zivilrecht Tätigen. Sein Anwendungsbereich ist denkbar weit, der Kreis der möglichen Kläger groß. Der neue Kommentar gibt Antworten auf die zahlreichen ungeklärten Fragen und gibt taktische Hinweise für die Praxis. Erläutert sind Themen wie: Vorsorge von Unternehmen im Hinblick auf das Inkrafttreten des AGG; Was darf in Stellenanzeigen und Bewerbungsgesprächen gefragt werden?; Effektive Verteidigung von Arbeitgebern gegen Ansprüche (training defense); Richtige Strukturierung von Einstellungsverfahren und Personalentscheidungen; Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für das Handeln Dritter; Verhältnis von KSchG und AGG; Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung; Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften; Begriff der Massengeschäfte; Geltung für Mietverhältnisse. Die Adressaten sind: Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Betriebsräte und natürlich auch die Betroffenen. Praxisnah ist hier das AGG erläutert. Der Kommentar gibt Antwort auf die Fragen der Praxis, etwa zum Umgang mit Diskriminierungsverboten im Bewerbungsverfahren, zu betriebsbedingten Kündigungen und zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. (Marketingtext)