Antidiskriminierungsrecht für Behinderte ist, rechtssoziologisch gesehen, eine soziale Technik zur Herbeiführung des Paradigmenwechsels vom medizinischen zum sozialen (menschenrechtlichen) Modell von Behinderung. Der Beitrag gibt einen Überblick, wie sich dieser Transformationsprozess gesetzestechnisch weltweit vollzieht. Antidiskriminierungsvorschriften aus 47 Staaten wurden einer rechtsvergleichenden Analyse unterzogen. Es wurden nur Bundesgesetze, nicht aber regionale Gesetze oder Tarifverträge oder andere kollektive (arbeitsrechtliche) Vereinbarungen berücksichtigt, obwohl letztere in vielen Ländern gesetzesgleiche Wirkung haben.
Der Beitrag nimmt zunächst Rekurs auf ausländische, internationale und europäische Rechtsquellen, die wegweisend für den globalen Behindertengleichstellungsprozess waren und sind. In einem zweiten Schritt werden die verschiedenen Rechtsgebiete dargestellt, im Rahmen derer die Antidiskriminierungsgesetze für behinderte Menschen erlassen wurden. Es wird der Frage nachgegangen, welchen Unterschied es macht, ob eine verfassungsrechtliche, strafrechtliche, zivilrechtliche oder sozialrechtliche Rechtsquelle geschaffen wurde. Drittens werden die Gesetze hinsichtlich ihres persönlichen Schutzbereiches untersucht. Einige Gesetze schützen mehrere Gruppen vor Diskriminierung, während andere ausschließlich für Behinderte geschaffen wurden. Viertens werden in diesem Bereich die unterschiedlichen Gleichheits- und Diskriminierungskonzepte verglichen und fünftens und letztens werden die unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen beschrieben und analysiert.