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Ämter und Behörden

Ein Gesetzbuch. Darunter sind drei Personen. Eine Frau im Rollstuhl, eine Frau und ein Mann ohne Rollstuhl. Zwischen ihnen Gleichzeichen.

Ämter und Behörden müssen sich an das Gesetz halten.
Im Gesetz steht:
Ämter und Behörden dürfen niemanden diskriminieren.

Trotzdem fühlen sich viele Menschen
von Ämtern und Behörden diskriminiert.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderungen haben Nachteile beim Sozialamt.
  • Ausländer und Ausländerinnen haben Nachteile
    bei der Ausländerbehörde.
  • Schwule und Lesben haben Nachteile,
    wenn sie ein Kind adoptieren wollen.

Schwul bedeutet:
Ein Mann liebt einen Mann.

Zwei Frauen halten ihre Hände und Herzen sind über dem Kopf zu sehen

Lesbisch bedeutet:
Eine Frau liebt eine Frau.

Ein Kind adoptieren bedeutet:
Das Kind ist nicht Ihr eigenes Kind.
Aber das Kind lebt bei Ihnen.
Vielleicht sind die richtigen Eltern vom Kind gestorben.
Vielleicht können die richtigen Eltern nicht für das Kind sorgen.
Oder sie wollen nicht für das Kind sorgen.
Die richtigen Eltern haben keine Rechte mehr für das Kind.
Diese Rechte bekommen dann die Adoptiv-Eltern.
Sie sind jetzt die richtigen Eltern von dem Kind.  
Ein Gericht hat das erlaubt.


Oft sind andere Gesetze der Grund für die Diskriminierung.
Manche Gesetze gelten nur für Menschen aus bestimmten Ländern.
Menschen aus anderen Ländern
fühlen sich deshalb diskriminiert.

Ein dickes Gesetzbuch und zwei Personen. Die erste Person schaut zufrieden auf das Gesetzbuch. Neben ihr ist ein grüner Haken. Die zweite Person schaut unzufrieden auf das Gesetzbuch. Neben mir ist ein rotes Kreuz.

Dazu kommt:
Manche Gesetze sind nicht deutlich.
Verschiedene Menschen verstehen die Gesetze
auf verschiedene Arten.
Vielleicht sagt eine Beamtin:
Das Gesetz gilt für Sie.
Ein anderer Beamter sagt:
Das Gesetz gilt in diesem Fall nicht.

Barriere·freiheit

Ein Mann kommt die Treppe nicht hoch

Vor allem Menschen mit Behinderungen haben
noch mehr Nachteile.
Denn Ämter und Behörden sind oft nicht barriere·frei.

Manchmal gibt es Treppen.
Aber es gibt keinen Aufzug.
Menschen im Rollstuhl können das Amt
oder die Behörde dann nicht besuchen.

Informationen und Papiere vom Amt sind nicht barriere·frei.
Sie sind zum Beispiel nicht in Leichter Sprache.
Und sie sind nicht in Blinden-Schrift.

Kein Gebärdensprachdolmetscher

Gehörlose Menschen können oft nicht
mit dem Amt oder mit der Behörde sprechen.
Denn sie sprechen Gebärden·sprache.
Beim Amt oder bei der Behörde gibt es aber
keinen Dolmetscher und keine Dolmetscherin für Gebärden­·sprache.

Bei der Anti·diskriminierungs·stelle beschweren sich viele Menschen.
Sie beschweren sich zum Beispiel auch darüber:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Ämtern und Behörden
sind oft unfreundlich.
Viele Menschen erleben dort Beleidung.

Eine Frau mit Kopf steht vor einem Gebäude. Das Gebäude zeigt ein Logo des Arbeitsamtes

Die Menschen sagen:
Das ist besonders beim Job·center so.
Und bei der Agentur für Arbeit.

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