Benachteiligung im Alltag

Viele Menschen erleben im Alltag Diskriminierung.
Gegen Diskriminierung gibt es ein Gesetz:
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür ist A∙G∙G.
Im A∙G∙G steht:
Diskriminierung ist auch im Alltag verboten.
Ein paar Beispiele für Diskriminierung im Alltag:
- beim Einkaufen
Eine Person mit einem Assistenz·hund darf nicht
mit dem Hund in einen Supermarkt. - im Fitnessstudio
Eine Person mit Kopf·tuch darf keinen Vertrag
mit dem Fitness·studio machen.

- im Kino
Das Kino ist nicht barrierefrei. - im Restaurant
Eine Familie mit dunkler Hautfarbe
bekommt keinen Tisch im Restaurant.

- in der Disko
Ein Mann darf nicht in einen Club oder eine Disko.
Der Mann sieht ausländisch aus.
Deshalb lässt der Türsteher ihn nicht - beim Friseur
Frauen bezahlen oft mehr Geld beim Friseur. - Bei der Bank
Eine Person darf wegen ihrer Herkunft kein Bankkonto eröffnen.

- Bei der Versicherung
Eine ältere Person braucht eine Versicherung.
Die Versicherung sagt:
Sie sind zu alt.
Wir können Sie nicht
Oder die Versicherung ist viel teurer
als für jüngere Menschen.
Wichtig ist:
Diskriminierung bei Alltags·geschäften ist verboten.
Das gilt aber nur für Massen·geschäfte.
Massen·geschäft bedeutet:
Die Waren oder die Leistungen sind für alle.
Zum Beispiel im Supermarkt.
Jeder darf im Supermarkt einkaufen.
Dort darf es keine Diskriminierung geben.

Sind die Waren oder Leistungen kein Massen·geschäft?
Zum Beispiel:
Eine Privat·person will ihr Auto verkaufen.
Die Person darf hier selbst entscheiden:
Wem verkaufe ich mein Auto?
In diesem Fall gilt das A∙G∙G nicht.
Diskriminierung wegen der Herkunft
ist aber immer verboten.
Bei der Anti·diskriminierungs·stelle gibt es viele Informationen dazu:
- Welche Benachteiligungen im Alltag gibt es?
- Welche Gesetze gibt es für Verkäufer und Dienstleister?
Dienst·leister sind zum Beispiel Hand·werker oder Friseure. - Welche Rechte haben Betroffene?
Was sagt das Gesetz?

Das A∙G∙G schützt vor Diskriminierung im Alltag.
Die Gründe für Diskriminierung sind:
- Das Alter
- Eine Behinderung
- Das Geschlecht
- Rassismus
- Die Religion und die Weltanschauung
Welt·anschauung bedeutet:
Eine Person denkt auf bestimmte Weise über die Welt.
Eine Person hat eine bestimmte Meinung darüber:
Was ist richtig in der Welt?
Was ist wichtig in der Welt? - Die sexuelle Identität
Das gilt aber nur für Massen·geschäfte.
Dann schützt das A∙G∙G vor Diskriminierung.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Ist die Diskriminierung wegen Rassismus?
Zum Beispiel:
Die Person hat eine andere Haut·farbe.
Dann gilt das A∙G∙G bei allen Alltags·geschäften.
Es muss kein Massen·geschäft sein.
Was gilt bei privat·rechtlichen Versicherungen?
Privat·rechtliche Versicherungen bedeutet:
Die Versicherungen sind von einer Firma.
Diese Firma verkauft Versicherungen.
Die Firma gehört nicht zum Staat.
Zu den privat·rechtlichen Versicherungen gehört
zum Beispiel die Versicherung für das Auto.
Bei diesen Versicherungen gelten andere Regeln.
Die Versicherungen dürfen Menschen
in bestimmten Fällen anders behandeln.

Zum Beispiel:
Eine ältere Person möchte ihr Auto versichern.
Die Versicherung weiß:
Ältere Menschen haben öfter Unfälle.
Dann darf die Versicherung für ältere Personen mehr kosten.
Schwangere und Mütter dürfen keine Nachteile
bei den Leistungen von einer Versicherung haben.
Können sich Betroffene wehren?
Haben Sie im Alltag Diskriminierung erlebt?
Zum Beispiel:
Sie durften nicht in einen Club.
Ihre Freunde durften aber in den Club.
Sie haben als einzige Person eine andere Haut·farbe.
Deshalb durften Sie nicht rein.
Dann können Sie sich wehren.
Das ist aber oft schwer.
Es braucht Zeit.
Es kostet Geld.
Und es ist nicht sicher:
Haben Sie mit der Beschwerde Erfolg?
Ein Problem ist auch:
Oft können Sie die Diskriminierung nicht beweisen.
Denn oft gibt es keine Zeugen.
Deshalb ist wichtig:
Lassen Sie sich beraten.
Beratung bekommen Sie zum Beispiel
bei der Anti·diskriminierungs·stelle des Bundes.