Arbeits·leben
Bei der Arbeit haben vor allem Frauen oft Nachteile.
Zum Beispiel:
- Frauen bekommen oft weniger Geld als Männer.
- Frauen werden schlechter behandelt,
wenn sie schwanger sind. - Frauen werden in der Elternzeit schlechter behandelt.
Aber auch andere Menschen haben Nachteile.
Zum Beispiel bei Bewerbungen:
- Manche Firmen wollen nur jüngere Menschen einstellen.
Ältere Menschen werden oft nicht
zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. - Menschen mit Behinderungen werden oft nicht
zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. - Menschen mit ausländischen Namen werden oft nicht
zu Bewerbungsgesprächen eingeladen.
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz
schützt Sie vor Diskriminierung.
Die Abkürzung für das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz
ist A∙G∙G.
Hier erfahren Sie:
Wie schützt Sie das A∙G∙G?
Wann schützt Sie das A∙G∙G?
Vor welchen Arten von Diskriminierung
schützt das A∙G∙G im Arbeits·leben?
Im A∙G∙G steht:
Niemand darf aus diesen Gründen Nachteile haben:
- Aus rassistischen Gründen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Weil jemand eine andere Hautfarbe hat.
Oder weil jemand eine andere Sprache spricht.
- Wegen dem Geschlecht
- Wegen der Religion oder der Weltanschauung.
Welt·anschauung bedeutet:
Eine Person denkt auf bestimmte Weise über die Welt.
Eine Person hat eine bestimmte Meinung darüber:
Was ist richtig in der Welt?
Was ist wichtig in der Welt?
- Wegen einer Behinderung
- Wegen dem Alter
- Wegen der sexuellen Identität
Sexuelle Identität bedeutet:
Zu wem fühlen Sie sich hingezogen?
Ein Mann liebt einen Mann.
Dieser Mann ist schwul.
Eine Frau liebt eine Frau.
Diese Frau ist lesbisch.
Bi⸱sexuell heißt:
Eine Frau liebt eine Frau oder einen Mann.
Ein Mann liebt eine Frau oder einen Mann.
Diese Gründe heißen „geschützte Merkmale“.
Das bedeutet:
Diese Merkmale stehen im Gesetz.
Das Gesetzt schützt vor Diskriminierung aus diesen Gründen.
Wen schützt das A∙G∙G vor Diskriminierung im Arbeits·leben?
Das A∙G∙G schützt diese Personen vor Diskriminierung im Arbeits·leben:
- Bewerber und Bewerberinnen
- Arbeitnehmer und Arbeit·nehmerinnen
- Auszubildende
- Praktikanten und Praktikantinnen
- Beamte und Beamtinnen.
Beamte und Beamtinnen arbeiten für den Staat.
Machen Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Ehrenamtlich bedeutet:
Sie machen die Arbeit freiwillig.
Weil Sie helfen wollen.
Sie bekommen keinen Lohn für die Arbeit.
Dann schützt Sie das A∙G∙G nicht vor Diskriminierung.
Wann schützt mich das A∙G∙G vor Diskriminierung im Arbeits·leben?
Das A∙G∙G schützt Sie im ganzen Arbeits·leben vor Diskriminierung:
- Wenn Sie sich für eine Stelle bewerben
- Bei Ihrer Arbeitsstelle
- Wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Zum Beispiel bei der Kündigung.
Oder wenn ein befristeter Vertrag endet.