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Benachteiligung bei der Arbeit

Viele Menschen melden sich bei der Anti·diskriminierungs·stelle.
Denn viele Menschen werden am Arbeits·platz benachteiligt.

Zum Beispiel:

Frauen werden oft schlechter bezahlt als Männer.
Frauen werden oft benachteiligt,
wenn sie schwanger sind.
Oder wenn sie jung sind

und vielleicht schwanger werden.

Frauen werden auch oft benachteiligt,
wenn sie Kinder haben.

Keine Einladung Bewerbungsgespräch

Manche Menschen werden beim Bewerben diskriminiert.
Sie bekommen keine Einladung zu einem Bewerbungs·gespräch. Zum Beispiel:

  • Menschen mit ausländischen Namen
  • Menschen mit Behinderung
  • Ältere Menschen

Das steht im Gesetz

Alle Menschen sind vor Gesetz gleich

Im Allgemeinen Gleich·behandlungs·gesetz steht:

Niemand darf benachteiligt werden.
Das gilt auch bei der Arbeit.
Die Abkürzung für das Gesetz ist AGG.

Das AGG schützt alle,
die arbeiten.
Egal ob jemand in einer Fabrik arbeitet.
Oder in einem Amt.

Das AGG gilt für verschiedene Fälle.

Zum Beispiel:

  • Wenn jemand eine neue Arbeit anfängt.
  • Wenn jemand in der Firma aufsteigt.
    Zum Beispiel wenn jemand Chef oder Chefin werden möchte.
  • Wenn jemand seine Arbeit kündigt.
    Oder wenn jemand seine Arbeit verliert.

 

Wir informieren alle im Unternehmen

Chefs und Chefinnen müssen die Beschäftigten schützen.
Niemand darf die Beschäftigten diskriminieren.

Darum sollen die Beschäftigten
das Anti·diskriminierungs·gesetz kennen.

Und die Beschäftigten sollen sich beschweren können,
wenn jemand sie diskriminiert.

Die Anti·diskriminierungs·stelle informiert alle im Unternehmen
über das AGG.

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