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Diskriminierung bei der Bildung

Diskriminierung im Bildungs·bereich

Verschiedene Schüler auf einem Schulhof. Hinter ihnen ein Schulgebäude.

Im Bildungs·bereich gibt es oft Diskriminierung.
Zum Beispiel in Kitas und Schulen.
Oder in Hoch·schulen.

Kinder erleben Diskriminierung.
Und Eltern erleben Diskriminierung.
Die Kinder und Eltern haben vor allem aus diesen Gründen Nachteile:

Auf dem Bild sind drei Mädchen und ein Junge zu sehen. Ein Mädchen wird aufgrund ihrer Hautfarbe ausgegrenzt.
  • Weil sie aus einem anderen Land kommen.
  • Weil sie eine andere Hautfarbe haben.
  • Weil sie eine andere Sprache sprechen.
  • Weil sie eine andere Religion haben.
  • Weil die Familie wenig Geld hat.

Hier ein paar Beispiele
für Diskriminierung im Bildungs·bereich:

Ein junges Mädchen mit dunkler Haut sitzt an einem Tisch. Sie hält ein gedrucktes Blatt Papier in der Hand. Auf dem Blatt Papier ist eine große rote Sechs. Das Mädchen schaut sehr verärgert darauf.
  • Ein Kind bekommt keinen Kita-Platz.
    Oder keinen Platz in einer Schule oder Hochschule.
  • Die Häuser und Räume sind nicht barrierefrei.
  • Ein Kind bekommt schlechtere Noten.
    Weil es zum Beispiel eine andere Hautfarbe hat
  • Ein Lehrer oder eine Lehrerin spricht schlecht über ein Kind
  • Andere Kinder sind gemein zu einem Kind.
    Weil das Kind aus einem anderen Land kommt.

Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz
im Bildungs·bereich

Das Allgemeine Gleich­·behandlungs·gesetz
gilt auch für den Bildungs·bereich.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist A∙G∙G.
Das A∙G∙G gilt aber nur für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Zum Beispiel für die Erzieher und Erzieherinnen in der Kita.
Und für die Lehrer und Lehrerinnen in der Schule.

Das Bild zeigt ein Bucht mit der Aufschrift AGG. Darunter sind zwei Hande mit einem Daumen hoch und runter zu sehen. Außerdem sieht man ein positiv und negativ gestimmtes Emoji.

Für die Kinder und die Eltern gilt das A∙G∙G nicht.
Und für Studenten und Studentinnen an der Hoch·schule
gilt das A∙G∙G nicht.

Dafür gibt es eine Ausnahme:
Ist es eine Privat·schule oder eine private Kita?
Oder ist es eine private Hoch·schule?
Das bedeutet:
Die Schule oder die Kita gehört nicht zum Staat.
Oder die Hoch·schule gehört nicht zum Staat.
Dann gilt das A∙G∙G auch für die Kinder und die Eltern.
Und für die Studenten und Studentinnen.
Denn dann gibt es einen privaten Vertrag mit der Einrichtung.
Der Vertrag ist nicht mit dem Staat.

Auf einem Schulhof ist ein Verbotsschild. Auf dem Verbotsschild ist eine durchgestrichene Faust. Auf dem Schulhof sind Schülerinnen und Schüler. Im Hintergrund ist ein Schulgebäude.

Die Kinder sollen an allen Schulen
vor Diskriminierung geschützt werden.
Und die Eltern sollen an allen Schulen
vor Diskriminierung geschützt werden.
Deshalb müssen sich die Gesetze in Deutschland ändern.
Und die Gesetze von den Bundes·ländern müssen sich ändern.
Denn in vielen Bundes·ländern schützen die Gesetze nicht
vor Diskriminierung in der Schule.

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