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Justiz und Polizei

Was ist Racial Profiling?

Racial Profiling ist englisch.
Racial Profiling bedeutet:
Die Polizei kontrolliert Menschen nur wegen ihrem Aussehen.
Zum Beispiel wegen ihrer Haut·farbe.
Oder weil eine Frau ein Kopf·tuch trägt.
Die Polizei hat keinen anderen Grund für die Kontrolle.
Es gibt keinen Verdacht dafür:
Die Person hat etwas gestohlen.
Oder die Person hat eine andere Straf·tat begangen.
Der einzige Grund für die Kontrolle
ist das Aussehen von der Person.
Die Polizei braucht einen richtigen Grund für eine Kontrolle.
Die Haut·farbe allein ist kein Grund für eine Kontrolle.

Ein Mann in Bomberjacke steht neben einer jungen Frau mit dunkler Hautfarbe. Die junge Frau schaut sich Kleidung an einem Kleiderständer an. Der Mann beobachtet die Frau misstrauisch und spricht in ein Walkie Talkie. Die Frau schaut vorsichtig zu ihm.

Racial Profiling ist Diskriminierung.
Vor allem für Menschen mit einer anderen Haut·farbe.
Am Aussehen kann man nicht erkennen,
ob eine Person Straf·taten begeht.

Racial Profiling macht nicht nur die Polizei.
Das machen auch Detektive im Kauf·haus.
Oder Beamte und Beamtinnen von der Einwanderungs·behörde.
Oder Beamte und Beamtinnen vom Zoll.

Schützt das A∙G∙G vor Racial Profiling?

Ein durchgestrichenes dickes Buch. Auf dem Buch steht: AGG. Und das Paragraphenzeichen.

A∙G∙G ist die Abkürzung für Allgemeines Gleich­·behandlungs·gesetz[jw1] .
Im A∙G∙G steht:
Diskriminierung wegen der Herkunft ist verboten.
Aber das A∙G∙G gilt nur in bestimmten Bereichen.
Das A∙G∙G schützt nicht vor Diskriminierung vom Staat.
Beamte und Beamtinnen sind Mitarbeiter vom Staat.
Das A∙G∙G schützt also nicht vor Racial Profiling.

Ein dickes Buch. Auf dem Buch steht: Grundgesetz. Und das Paragraphenzeichen ist darauf. Auf dem Buchrücken ist die Deutschland Flagge. Und der deutsche Bundesadler.

Es gibt aber noch ein anderes wichtiges Gesetz:
Das Grund·gesetz.
Im Grund·gesetz steht:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Alle Menschen sollen gleich·behandelt werden.
Niemand darf wegen der Haut·farbe diskriminiert werden.
Oder wegen seiner Herkunft.

Das Grund·gesetz gilt für ganz Deutschland.
Aber auch die Bundes·länder haben eigene Gesetze.
In diesen Gesetzen steht auch:
Die Polizei und die Gerichte dürfen niemanden diskriminieren

Ein Verbotsschild mit durchgestrichener Faust. Daneben steht eine Person mit einer anderen Hautfarbe.

Das Grund·gesetz sagt also:
Racial Profiling ist verboten.

Es gibt auch noch andere Gesetze.
Die Gesetze gelten in vielen Ländern von Europa.
Auch in diesen Gesetzen steht:
Der Staat darf niemanden diskriminieren.

In manchen Bundes·ländern gibt es Polizei·beauftragte.
Andere Bundes·länder wollen bald auch Polizei·beauftragte haben.
Die Polizei·beauftragten wollen dafür sorgen:
Es soll keine Diskriminierung durch die Polizei geben.

Fragen und Antworten
zum Thema Racial Profiling

Kann Racial Profiling manchmal auch gerecht sein?

Es werden drei Richter und eine Person mit einer anderen Hautfarbe gezeigt.

War eine Kontrolle diskriminierend?
Dann muss ein Gericht überprüfen:
Gab es gute Gründe für die Kontrolle?
War die Kontrolle vielleicht wichtig für die Gesellschaft?
Meistens entscheiden die Gerichte aber:
Es gab keinen Grund für die Kontrolle.
Die Kontrolle war Racial Profiling.

Zwei Polizisten drücken einen jungen Mann mit dunkler Hautfarbe gegen eine Wand. Sie untersuchen ihn. Der junge Mann hat die Augen zu und die Hände flach auf die Wand gelegt.

Ein Beispiel:
Im Jahr 2018 hat die Polizei einen Mann
am Bahn·hof kontrolliert.
Der Mann hatte eine schwarze Haut·farbe.

Die Polizisten und Polizistinnen haben gesagt:
Männer aus Nord-Afrika stehlen oft Dinge am Bahn·hof.
Und Männer aus Nord-Afrika handeln am Bahn·hof oft mit Drogen.
Wir wollen die anderen Menschen davor schützen.

Das Gericht hat entschieden:
Die Kontrolle war nicht gerecht.
Männer aus Nord-Afrika stehlen nicht öfter als andere.
Und sie handeln nicht öfter mit Drogen.
Dafür gibt es keine Beweise.

Das Gericht hat auch gesagt:
Werden Menschen mit anderer Haut·farbe anders behandelt?
Dann sehen das auch andere Menschen.
Die anderen Menschen denken dann:
Es gibt Gründe für die andere Behandlung.
Vielleicht stehlen diese Menschen öfter Dinge.
Das stimmt aber nicht.
Deshalb ist die andere Behandlung falsch.

Ich habe Racial Profiling erlebt.
Was kann ich tun?

In einem Beratungszimmer gibt eine Frau einem Mann mit dunkler Hautfarbe gerade ein Faltblatt.

Haben Sie schon Racial Profiling erlebt?
Werden Sie öfter kontrolliert,
weil Sie zum Beispiel eine andere Haut·farbe haben?
Dann melden Sie sich bei unserer Beratungs·stelle.     
Oder bei einer Beratungs·stelle in Ihrer Nähe.

Wenn Sie wieder Racial Profiling erleben:
Fragen Sie die Beamten und Beamtinnen nach ihren Namen.
Fragen Sie auch:
Wo genau arbeiten die Beamten und Beamtinnen?
Schreiben Sie genau auf:
Was ist passiert?

Ein Polizist kontrolliert einen muslimischen Mann mit langem Bart. Der Mann mit Bart hat ein Dokument in der Hand. Der Polizist streckte die Hand aus zu dem Dokument. Im Hintergrund stehen zwei junge Männer. Sie beobachten d. Polizisten und den Mann mit

Vielleicht gibt es auch Zeugen oder Zeuginnen.
Die Zeugen oder Zeuginnen waren bei der Diskriminierung dabei. 
Sie haben gesehen:
Was ist passiert?
Sprechen Sie mit den Zeugen und Zeuginnen.
Sie können Ihnen vielleicht helfen.
Schreiben Sie auch die Namen von den Zeugen und Zeuginnen auf.

Haben Sie alle Informationen aufgeschrieben?
Dann können Sie sich später über die Beamten
und Beamtinnen beschweren.

Ein Gericht kann auch prüfen:
War die Kontrolle gerecht?
Oder war es Racial Profiling?
Dann können sie beim Gericht klagen.

In manchen Bundes·ländern gibt es
besondere Beschwerde·stellen für Racial Profiling.

Die Anti·diskriminierungs·stelle setzt sich dafür ein:
Es soll überall in Deutschland
Beschwerde·stellen für Racial Profiling geben.

Seit dem Jahr 2024 gibt es auch einen Polizei·beauftragten
beim Bundes·tag.
Dort können sich die Bürger und Bürgerinnen über die Polizei beschweren.
Und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Polizei
können sich beim Polizei·beauftragten beschweren. 

Wie kann mir die Anti·diskriminierungs·stelle helfen?

Ein Mann im E- Rollstuhl fährt durch den Eingang von der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes.

Die Anti·diskriminierungs·stelle hilft Menschen.
Die Menschen fühlen sich diskriminiert.
Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Weil sie aus einem anderen Land kommen
  • Weil sie eine andere Hautfarbe haben
  • Weil sie eine andere Sprache sprechen
  • Weil sie Juden sind
  • Weil sie eine andere Religion oder Weltanschauung haben
Daws Bild zeigt verschiedene Menschen und Merkmalen ihrer Religion.

Welt·anschauung bedeutet:
Eine Person denkt auf bestimmte Weise über die Welt.
Eine Person hat eine bestimmte Meinung darüber:
Was ist richtig in der Welt?
Was ist wichtig in der Welt?

  • Wegen Ihrem Geschlecht
  • Weil sie eine Behinderung haben
  • Wegen ihrem Alter
  • Wegen ihrer sexuellen Orientierung.
    Sexuelle Orientierung bedeutet:
    Zu wem fühlen Sie sich hingezogen?
    Zum Beispiel:
    Ein Mann liebt einen Mann.
    Eine Frau liebt eine Frau.
    Eine Frau liebt eine Frau oder einen Mann.
    Ein Mann liebt eine Frau oder einen Mann.

Die Anti·diskriminierungs·stelle achtet vor allem auf das A∙G∙G.
Die Anti·diskriminierungs·stelle kann trotzdem
auch bei Racial Profiling helfen.
Die Anti·diskriminierungs·stelle kann Sie darüber informieren:
Welche Rechte haben Sie?
Was können Sie tun?
Die Anti·diskriminierungs·stelle kann Ihnen auch sagen:
Wo bekommen Sie noch mehr Beratung?

A∙G∙G schützt hier nicht. Bild durchstreichen oder weglassen.

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