Öffentlichkeit, Freizeit, Medien, Internet
Diskriminierung in der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeit gibt es oft Diskriminierung.
Die Opfer kennen die Täter oft nicht.
Oder sie kennen sie nicht gut.
Gegen Diskriminierung gibt es ein Gesetz:
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür ist A∙G∙G.
Das AGG gilt nicht bei Diskriminierung
- In der Öffentlichkeit
- In den Medien
- in der Freizeit.
Denn die Menschen haben hier keinen Vertrag miteinander.
Sie machen keine Geschäfte miteinander.
Diskriminierung in der Öffentlichkeit sind oft
rassistische Beleidigungen.
Zum Beispiel:
Weil jemand eine andere Haut·farbe hat.
Oder weil jemand aus einem anderen Land kommt.
Oft ist Hass der Grund für die Diskriminierung.
Das AGG gilt in diesem Fall nicht.
Diskriminierung in den Medien und im Internet
Auch in den Medien gibt es Diskriminierung.
Dabei werden bestimmte Gruppen von Menschen diskriminiert.
Zum Beispiel:
Die Medien berichten über eine bestimmte Gruppe von Menschen.
Dabei geben die Menschen vor allem schlechte Informationen
über diese Gruppe von Menschen.
Ein anderes Beispiel:
Manche Werbe·plakate sind diskriminierend.
Zum Beispiel:
Ein Werbe·plakat zeigt eine Frau in Unter·wäsche.
Die Werbung hat aber nichts mit Unter·wäsche zu tun.
Das ist diskriminierend für Frauen.
Auch Werbung im Internet kann diskriminierend sein.
Und andere Menschen können Sie
im Internet diskriminieren.
Trotzdem gilt das AGG hier nicht.
Diskriminierung in der Freizeit
In der Freizeit trifft man zum Beispiel Freunde und Familie.
Oder Nachbarn.
Vielleicht machen Sie eine ehren·amtliche Arbeit.
Ehren·amtlich bedeutet:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.
Sie machen die Arbeit freiwillig.
Weil Sie anderen Leuten damit helfen wollen.
In der Freizeit kennen sich die Menschen oft gut.
Trotzdem gibt es auch in der Freizeit Diskriminierung.
Das A∙G∙G gilt nicht bei Diskriminierung in der Freizeit.
Vielleicht sind Sie auch Mitglied in einem Verein.
Vielleicht gibt es Regeln in diesem Verein.
Die Regeln sind so ähnlich wie ein Vertrag.
Trotzdem gilt das A∙G∙G nicht für Vereine.