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Öffentlichkeit, Freizeit, Medien, Internet

Diskriminierung in der Öffentlichkeit

In der Öffentlichkeit gibt es oft Diskriminierung.
Die Opfer kennen die Täter oft nicht.
Oder sie kennen sie nicht gut.

Eine ältere Frau beschimpft zwei Frauen

Gegen Diskriminierung gibt es ein Gesetz:
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür ist A∙G∙G.

Das AGG gilt nicht bei Diskriminierung

  • In der Öffentlichkeit
  • In den Medien
  • in der Freizeit.

Denn die Menschen haben hier keinen Vertrag miteinander.
Sie machen keine Geschäfte miteinander.

Diskriminierung in der Öffentlichkeit sind oft
rassistische Beleidigungen.
Zum Beispiel:
Weil jemand eine andere Haut·farbe hat.
Oder weil jemand aus einem anderen Land kommt.

Oft ist Hass der Grund für die Diskriminierung.
Das AGG gilt in diesem Fall nicht.

Diskriminierung in den Medien und im Internet

Auch in den Medien gibt es Diskriminierung.
Dabei werden bestimmte Gruppen von Menschen diskriminiert.
Zum Beispiel:
Die Medien berichten über eine bestimmte Gruppe von Menschen.
Dabei geben die Menschen vor allem schlechte Informationen
über diese Gruppe von Menschen.

Auf einem Plakat ist eine Frau in Unterwäsche auf einem Bett. Sie hat eine Dose in der Hand und zeigt sie nach vorne. Die Dose ist auf. Aus ihrer spritzt gerade Flüssigkeit. Neben ihr steht ein großer Schrift: Kauft Limo!

Ein anderes Beispiel:
Manche Werbe·plakate sind diskriminierend.
Zum Beispiel:
Ein Werbe·plakat zeigt eine Frau in Unter·wäsche.
Die Werbung hat aber nichts mit Unter·wäsche zu tun.
Das ist diskriminierend für Frauen.

Auch Werbung im Internet kann diskriminierend sein.
Und andere Menschen können Sie
im Internet diskriminieren.
Trotzdem gilt das AGG hier nicht.

Diskriminierung in der Freizeit

In der Freizeit trifft man zum Beispiel Freunde und Familie.
Oder Nachbarn.
Vielleicht machen Sie eine ehren·amtliche Arbeit.

­­Ehren·amtlich bedeutet:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.
Sie machen die Arbeit freiwillig.   
Weil Sie anderen Leuten damit helfen wollen.

Auf dem Bild sind drei Mädchen und ein Junge zu sehen. Ein Mädchen wird aufgrund ihrer Hautfarbe ausgegrenzt.

In der Freizeit kennen sich die Menschen oft gut.
Trotzdem gibt es auch in der Freizeit Diskriminierung.
Das A∙G∙G gilt nicht bei Diskriminierung in der Freizeit.

Vielleicht sind Sie auch Mitglied in einem Verein.
Vielleicht gibt es Regeln in diesem Verein.
Die Regeln sind so ähnlich wie ein Vertrag.
Trotzdem gilt das A∙G∙G nicht für Vereine.

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