Staatliches Handeln
Manche Menschen haben Probleme bei Ämtern.
Zum Beispiel:
- weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben
- weil sie aus einem bestimmten Land kommen
- weil die Behörden nicht barriere·frei sind.
Barriere·frei heißt:
Man kann die Behörde gut erreichen.
Und man kann die Infos in der Behörde gut lesen und verstehen.
Vor allem diese Menschen haben Probleme bei den Behörden:
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit ausländischer Herkunft.
Die Gesetze sollen alle Menschen gleich behandeln.
Das steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Es gibt noch ein anderes Gesetz:
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür ist A∙G∙G.
Das A∙G∙G schützt Sie vor Diskriminierung.
Das A∙G∙G gilt nicht bei Ämtern und Behörden.
Aber das Grund·gesetz gilt immer.
Im Grund·gesetz steht:
Niemand darf wegen seiner Herkunft
schlechter behandelt werden.
Und niemand darf wegen einer Behinderung
schlechter behandelt werden.
Aber das ist nicht immer so.
Manche Menschen haben trotzdem Probleme bei Ämtern.
Deshalb muss das A∙G∙G besser werden.
Das A∙G∙G muss auch Menschen schützen,
die Diskriminierung bei Ämtern und Behörden erleben.