Diskriminierung auf dem Wohnungs·markt
Fragen und Antworten
Was ist Diskriminierung auf dem Wohnungs·markt?
Viele Menschen erleben Diskriminierung bei der Wohnungs·suche.
Oft sind die die Gründe dafür rassistische Gründe.
Zum Beispiel:
Eine Person mit einem ausländischen Namen
bekommt keinen Termin zur Besichtigung für die Wohnung.
Aber nicht nur Menschen mit ausländischen Namen haben Nachteile auf dem Wohnungs·markt.
Es gibt auch Diskriminierung aus diesen Gründen:
- Wegen dem Geschlecht
- Wegen der Religion
- Wegen einer Behinderung
- Wegen dem Alter
- Wegen der sexuellen Identität.
Ein paar Beispiele dazu:
- Ein schwules Paar bekommt eine Wohnung nicht.
Der Vermieter möchte die Wohnung nicht
an schwule oder lesbische Menschen vermieten.
Schwul bedeutet:
Ein Mann liebt einen Mann.
Lesbisch bedeutet:
Eine Frau liebt eine Frau.
- Ein Mieter hat eine Körperbehinderung.
Der Mieter fährt Fahrrad.
Aber er kann sein Fahrrad wegen der Behinderung
nicht in den Keller tragen.
Der Vermieter sagt:
Das Fahrrad darf nicht im Hof stehen.
Der Vermieter stellt sogar Verbots·schilder auf.
Der Vermieter weiß von der Behinderung vom Mieter.
Aber er bietet dem Mieter keine passende Lösung an.
Manchmal gibt es auch mehrere Gründe für die Benachteiligung.
Zum Beispiel:
Eine Frau trägt ein Kopf·tuch.
Der Vermieter denkt deshalb:
Diese Frau hat eine andere Religion.
Und sie hat einen ausländischen Namen.
Der Vermieter denkt deshalb:
Die Frau ist Ausländerin.
Deshalb bekommt die Frau die Wohnung nicht.
Was steht im Gesetz?
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz
schützt Sie vor Diskriminierung.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist A∙G∙G.
Das A∙G∙G schützt auch vor Diskriminierung
bei der Wohnungs·suche.
Und das AGG schützt Mieter und Mieterinnen
vor Diskriminierung.
Das A∙G∙G schützt immer vor Diskriminierung
aus rassistischen Gründen.
Dazu gehört zum Beispiel Diskriminierung
wegen der Haut·farbe.
Oder weil jemand eine andere Sprache spricht.
Vielleicht haben Sie aus anderen Gründen Diskriminierung erlebt:
- Wegen Ihrem Geschlecht
- Wegen Ihrer Religion
- Wegen einer Behinderung
- Wegen Ihrem Alter
- Wegen Ihrer sexuellen Identität
Dann schützt das A∙G∙G Sie nur in diesem Fall:
Der Vermieter oder die Vermieterin
vermietet mehr als 50 Wohnungen.
Das nennt man Massen·geschäft.
Haben Sie als Mieter oder Mieterin Diskriminierung erlebt?
Dann können Sie dagegen beim Gericht klagen.
Sprechen Sie am besten mit einer Beratungs·stelle.
Der Vermieter oder die Vermieterin darf Sie nicht diskriminieren.
Wichtig ist:
Sprechen Sie sofort mit einer Beratungs·stelle.
Hat ein Nachbar oder eine Nachbarin Sie diskriminiert?
Dann gilt das A∙G∙G nicht.
Denn mit dem Nachbarn oder der Nachbarin
haben Sie keinen Vertrag.
Vielleicht können Sie trotzdem Hilfe bekommen.
In manchen Bundes·ländern gibt es eine Schlichtungs·stelle.
Schlichtung bedeutet:
Einen Streit beenden.
Die Menschen sollen sich vertragen.
Manchmal schaffen die Menschen das nicht allein.
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen.
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs·stelle kostet oft weniger Geld
als eine Klage beim Gericht.
Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Oft finden die Schlichtungs·stellen eine gute Lösung
mit Ihnen gemeinsam.
Hier gibt es eine Liste mit Schlichtungs·stellen
in den Bundes·ländern.
Wohnungs·anzeigen und Miet·verträge
Vermieter und Vermieterinnen machen manchmal Wohnungs·anzeigen.
Zum Beispiel in der Zeitung oder im Internet.
Mit den Wohnungs·anzeigen suchen sie
neue Mieter und Mieterinnen.
Bei den Wohnungs·anzeigen müssen Vermieter
und Vermieterinnen darauf achten:
Der Text in der Wohnungs·anzeige
darf niemanden diskriminieren.
Das gilt auch für den Miet·vertrag.
Der Text im Miet·vertrag
darf niemanden diskriminieren.
Vielleicht wollen Sie Ihre Wohnung nur an bestimmte Menschen vermieten.
Zum Beispiel an ältere Menschen.
Dann prüfen Sie genau:
Gibt es gute Gründe dafür?
Ist es eine Diskriminierung?
Manchmal gibt es Ausnahmen dafür.
Ausnahmen für Vermieter und Vermieterinnen
Es gibt Ausnahmen für Vermieter und Vermieterinnen.
Manchmal dürfen Vermieter und Vermieterinnen
ihre Mieter und Mieterinnen unterschiedlich behandeln.
Das gilt aber nur in diesem Fall:
Der Vermieter oder die Vermieterin
vermietet weniger als 50 Wohnungen.
Zum Beispiel:
In einem Haus wohnt die Mutter vom Vermieter.
Die Mutter ist schon älter.
Der Vermieter möchte:
Die anderen Mieter und Mieterinnen sollen auch älter sein.
Denn das passt besser zu seiner Mutter.
Dann darf der Vermieter das so in die Wohnungs·anzeige schreiben.
Was können Betroffene unternehmen?
Haben Sie bei der Wohnungs·suche Diskriminierung erlebt?
Dann können Sie das oft nur schwer beweisen.
Manchmal ist die Diskriminierung deutlich.
Zum Beispiel:
In der Wohnungs·anzeige steht:
Die Wohnung ist nur für Deutsche.
Das ist eine deutliche Diskriminierung.
Manchmal kann man die Diskriminierung
aber nicht so gut erkennen.
Wichtig ist:
Wurden Sie bei der Wohnungs·suche diskriminiert?
Oder sind Sie sich nicht sicher?
Dann lassen Sie sich beraten.
Zum Beispiel bei der Anti·diskriminierungs·stelle.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen dabei:
Welche Rechte haben Sie?
Wie können Sie Ihre Rechte bekommen?
Was können Sie sonst noch tun?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Suchen Sie eine andere Beratungs·stelle in Ihrer Nähe?
Dann schauen Sie in unserer Beratungs·stellen·suche.