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Angemessene Vorkehrungen

Dieser Artikel steht in alternativen Fassungen zur Verfügung:

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle sagt: Menschen mit Behinderungen brauchen das Recht auf Barriere⸱freiheit am Arbeits⸱platz und im Alltag

Dieser Text ist von 2018.
Er wurde am 13. November 2018 geschrieben.

Darum geht es in diesem Text:

Millionen Menschen mit Behinderungen können mehr Barriere⸱freiheit bekommen.
Am Arbeits⸱platz.
Und im Alltag.
Dabei ist es egal.
Wie schwer die Behinderung einer Person ist.

Wie kam es dazu?

Die Anti·diskriminierungs⸱stelle hat ein Papier geschrieben.
In dem Papier geht es um Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dieses Papier hat den schweren Namen:
Rechts⸱gutachten.

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle des Bundes ist ein Büro.
Dort hilft man Menschen:
Wenn Sie Nachteile haben.
Weil Sie ausgeschlossen werden.

Im Rechts⸱gutachten steht:

Menschen mit Behinderungen müssen in Zukunft das Recht auf einen
barriere⸱freien Arbeits⸱platz bekommen.
Und auf einen barriere⸱freien Alltag.
Andere müssen sich darum kümmern:
Es soll keine Barrieren mehr geben.
Das nennt man auch:
Angemessene Vorkehrungen.

Beispiele für angemessene Vorkehrungen sind auch:

Wenn man bei der Arbeit einen Computer mit Blinden⸱schrift braucht.
Und der Arbeit⸱geber stellt keinen Computer mit Blinden⸱schrift bereit.
Dann kann man zum Arbeit⸱geber gehen.
Und man kann vom Arbeit⸱geber einen Computer mit Blinden⸱schrift verlangen.
Weil das den Arbeits⸱platz barrierefrei macht.

Oder:

Wenn man nicht in ein Geschäft hinein·kommt.
Weil man eine Rampe braucht.
Dann kann man von dem Besitzer von dem Geschäft eine Rampe verlangen.
Weil dann das Geschäft barrierefrei ist.

Wie war es bisher?

Bisher hatten nur Menschen mit einer schweren Behinderung das Recht auf Barriere·freiheit.
Sie hatten dieses Recht aber nur am Arbeits·platz.

Was soll sich ändern?

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle sagt:
Alle Menschen mit Behinderungen sollen das Recht auf Barriere⸱freiheit haben.
Dieses Recht sollen sie am Arbeits·platz haben.
Und sie sollen dieses Recht im Alltag haben.

Dieses Recht steht auch in der UN-Behinderten⸱rechts⸱konvention.
Man kann auch sagen: UN-Vertrag.

In diesem Vertrag stehen die Rechte für
Menschen mit Behinderungen.

Deutschland hat den UN-Vertrag im Jahr 2009 unterschrieben.
Das bedeutet:
Die Rechte aus dem UN-Vertrag gelten auch in Deutschland.
Dazu gehört auch das Recht auf Barriere·freiheit.
Das muss im deutschen Anti⸱diskriminierungs⸱recht stehen.
Darin stehen die Regeln zur Anti⸱diskriminierung.

Diskriminierung bedeutet:

Menschen haben Nachteile.
Obwohl sie nichts Schlimmes gemacht haben.
Anti bedeutet: dagegen.
Es geht also um Regeln:
Gegen die Diskriminierung von Menschen.

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf gleichen Zugang.
Das bedeutet:
Sie dürfen keine Nachteile haben.
Das ist in Deutschland noch nicht so.
Viele Menschen mit Behinderung haben noch Nachteile.

Weil sie nicht genauso gut überall hinkommen wie andere Menschen.
Oder weil sie sich nicht genauso informieren können wie andere Menschen.

Deutschland beachtet den UN-Vertrag nicht genug.
Wenn Menschen mit Behinderungen weiter Nachteile haben.
Deutschland kann dafür bestraft werden.

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle schlägt deshalb vor:

Das Recht auf angemessene Vorkehrung muss auch im
Allgemeinen Gleichbehandlungs⸱gesetz stehen.
Dort stehen die Regeln:

Damit alle Menschen in Deutschland den gleichen Schutz vor
Diskriminierung haben.
Und dort soll auch stehen:
Menschen mit Behinderungen haben das
Recht auf Barriere-Freiheit.

Wenn dieses Recht im AGG steht:

Dann können Menschen mit Behinderung für ihr Recht kämpfen.
Auch vor Gericht.
Wenn es keine Barriere⸱freiheit gibt:

Zum Beispiel:
Bei der Arbeit.
Oder im Alltag
Dann kann man jemanden vor Gericht bringen:

Vor Gericht kann man Schaden⸱ersatz bekommen.

Das bedeutet so etwas wie Wieder gut machen.
Weil man dadurch Nachteile hatte.
Man kann zum Beispiel Geld bekommen.

Das Recht auf Barriere⸱freiheit steht auch im Vertrag über die Zusammen⸱arbeit von der Regierung.

Dieser Vertrag heißt:
Koalitions⸱vertrag.
Die verschiedenen Parteien von der Regierung haben ihn gemacht.
Dieser Vertrag ist wichtig für die Arbeit von der Regierung.
Dort steht auch:
Es muss geprüft werden:
Wo muss es Barriere⸱freiheit geben.
Das müssen vor allem Firmen machen:
Wenn sie Sachen oder Hilfen für alle Menschen anbieten.

In dem Rechts·gutachten steht auch:

Die angemessenen Vorkehrungen müssen im
Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz stehen.

Die Abkürzung ist: AGG.
Barriere⸱freiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen gut.
Es ist auch gut für alle Menschen:
Die durch dieses Gesetz besser geschützt sind.

Und keine Nachteile haben.

Diese Sachen braucht man für mehr Barriere·freiheit:

  • Hilfen am Arbeits⸱platz für ältere Menschen
  • Leichte Sprache in der Post von Firmen
  • Wenn man einfacher Urlaub nehmen kann.

Bei religiösen Feiertagen.
Zum Beispiel am Sabbat.
Das ist ein Feiertag in der jüdischen Religion.
Die Christen haben diesen Feiertag nicht.

Schon im Jahr 2016 hat die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle gefordert:

Die angemessenen Vorkehrungen müssen in das AGG

Die Anti⸱diskriminierungs·stelle wollte schon damals:
Das Recht auf Barriere⸱freiheit muss in dieses Gesetz.

Über die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle des Bundes:
Das ist ein Büro.

Dieses Büro wurde im August 2006 gegründet.

Es arbeitet für ganz Deutschland.

Hier hilft man Menschen:

  • Weil sie anders aussehen.
  • Weil sie woanders herkommen.
  • Weil sie Männer sind.
  • Oder weil sie Frauen sind.
  • Weil sie etwas anderes glauben.
  • Weil sie behindert sind.
  • Weil sie ein bestimmtes Alter haben.
  • Weil sie eine bestimmte Sexualität haben.

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle erklärt diesen Menschen

Diese Rechte haben sie.
Das können sie jetzt machen.

Der Text ist von Mensch zuerst-Netzwerk People First Deutschland e.V.

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