Wehren Sie sich gegen Diskriminierung
Sie bewerben sich um einen Arbeits⸱platz.
Sie bekommen eine Einladung zum
Bewerbungs⸱gespräch.
Aber Sie bekommen den Arbeits⸱platz nicht.
Und Sie haben das Gefühl:
Sie sind diskriminiert worden.
Zum Beispiel weil ein Mann
den Arbeits⸱platz bekommen hat.
Obwohl Sie als Frau zum Beispiel
die besseren Zeugnisse haben.
Noch ein Beispiel:
Ein junger Mensch hat
den Arbeits⸱platz bekommen.
Obwohl Sie als älterer Mensch
mehr Erfahrung haben.
Und obwohl Sie die besseren Zeugnisse haben.
Was können Sie gegen Diskriminierung tun?
Sie können sich zunächst beraten lassen
In Deutschland gibt es
viele Beratungs⸱stellen.
Die Berater helfen Ihnen,
wenn Sie diskriminiert worden sind.
Sie können sich zum Beispiel an die
Anti⸱diskriminierungs·stelle des Bundes wenden.
Es gibt in vielen Städten Beratungs⸱stellen. Bestimmt auch in Ihrer Nähe.
Besuchen Sie die Web·seite der Anti⸱diskriminierungs⸱stelle des Bundes.
Dort können Sie nach Beratungs⸱stellen suchen.
Bei der Beratung sagen Sie:
Ich habe den Arbeits⸱platz in einer Firma
nicht bekommen.
Ich bin diskriminiert worden.
Zum Beispiel:
Weil ich eine Frau bin.
Der Arbeit⸱geber hat mich gefragt:
Möchten Sie Kinder haben?
Ich habe gesagt:
Ja, irgendwann schon.
Dann habe ich den Arbeits⸱platz nicht bekommen.
Die Beratungs·stelle hat gesagt:
Der Arbeit⸱geber darf diese Frage nicht stellen.
Er hat Sie diskriminiert.
Dann können Sie sich beschweren.
Sie können zu einem Rechts·anwalt gehen.
Mit einem Rechts⸱anwalt können Sie sich
auch vor Gericht beschweren.
Sie können den Arbeit⸱geber verklagen.
Um den Arbeit⸱geber zu verklagen,
brauchen Sie einen Rechts⸱anwalt.
Der Rechts⸱anwalt berät Sie.
Er sagt Ihnen zum Beispiel:
Nach dem Brief an den Arbeit⸱geber
haben Sie 3 Monate Zeit für die Klage.
Der Rechts·anwalt begleitet Sie zum Gericht.
Vor Gericht sagen Sie zum Beispiel:
Ich habe den Arbeits⸱platz in der Firma
nicht bekommen.
Ich bin diskriminiert worden.
Weil ich eine Frau bin.
Der Arbeit⸱geber hat mich gefragt:
Möchten Sie Kinder haben?
Ich habe gesagt:
Ja, irgendwann schon.
Dann habe ich den Arbeits⸱platz nicht bekommen.
Der Arbeit⸱geber muss dann beweisen,
dass er Sie nicht diskriminiert hat.
Aber:
Der Arbeit⸱geber muss Sie nicht einstellen.
Und Sie müssen nicht
bei dem Arbeit⸱geber arbeiten.
Das können Sie bekommen:
Wenn das Gericht sagt:
Ja, Sie haben Recht.
Sie sind diskriminiert worden.
Der Arbeit⸱geber hat Sie also nicht eingestellt.
Zum Beispiel, weil Sie eine Frau sind.
Dann können Sie Geld bekommen.
Der Arbeit⸱geber muss Ihnen
etwas bezahlen.
Zum Beispiel 3 Monats⸱löhne
Aber der Arbeit⸱geber muss Sie nicht einstellen.
Das ist ein sehr langer Text. Es gibt 4 weitere Texte.
- Lesen Sie in Kapitel 1 "Kennen Sie das?"
- Lesen Sie in Kapitel 2 "6 Gründe für Diskriminierung"
- Lesen Sie in Kapitel 4 "Stellen·anzeigen"
- Lesen Sie in Kapitel 5 "Wir helfen Ihnen"