Ältere Menschen und junge Menschen
Viele Menschen melden sich bei der Anti·diskriminierungs·stelle.
Denn sie werden benachteiligt.
Denn andere finden diese Menschen zu alt.
Oder andere finden diese Menschen zu jung.
Hier ein paar Beispiele:
Ein Arbeit·geber möchte nur junge Menschen einstellen.
Aber keine jungen Frauen.
Denn die werden vielleicht schwanger.
Eine Kranken·kasse nimmt keine älteren Menschen auf.
Denn die werden vielleicht öfter krank.
Eine Bank gibt alten Menschen keinen Kredit mehr.
Denn die sterben vielleicht,
bevor sie den Kredit ab·bezahlt haben.
Es gibt viele Ausnahmen
Das Allgemeine Gleichbehandlungs·gesetz sagt:
Diskriminierung ist verboten.
Egal wie alt jemand ist.
Die Abkürzung für das Gesetz heißt: AGG.
Aber es gibt viele Ausnahmen.
Manchmal darf eine Kranken·kasse sagen:
Wir nehmen nur jüngere Menschen auf.
Manchmal darf eine Bank sagen:
Alte Menschen bekommen keinen Kredit.
Diese Ausnahmen sind verwirrend.
Deshalb sagt die Antidiskriminierungs·stelle:
Das Allgemeine Gleichbehandlungs·gesetz muss klar sagen,
wann ein Geschäft das AGG beachten muss.
Es muss deutlich werden:
Welche Geschäfte regelt das AGG?