Religion und Welt·anschauung
Viele Menschen melden sich bei der Anti·diskriminierungs·stelle.
Denn diese Menschen werden benachteiligt wegen ihrer Religion.
Denn diese Menschen werden benachteiligt wegen ihrer Welt·anschauung.
Welt·anschauung bedeutet:
Eine Person denkt auf bestimmte Weise über die Welt.
Eine Person hat eine bestimmte Meinung darüber:
Was ist richtig in der Welt?
Was ist wichtig in der Welt?
Benachteiligung wegen der Religion kommt oft vor.
Zum Beispiel:
Muslimische Frauen mit Kopf·tuch finden manchmal keine Arbeit.
Denn manche Arbeit·geberinnen oder Arbeit·geber möchten
keine Frauen mit Kopf·tuch einstellen.
Muslimische Mädchen mit Kopftuch bekommen
keine Empfehlung für das Gymnasium.
Obwohl sie sehr gut in der Schule sind.
Denn manche Lehrer und Lehrerinnen trauen ihnen weniger zu.
Juden und Jüdinnen erfahren im Alltag manchmal Formen von Gewalt.
Sie werden beleidigt.
Oder sie werden bedroht.
Die Kirchen als Arbeit·geber
Die großen Religionen in Deutschland sind:
- Die evangelische Kirche
- Die katholische Kirche
Die Kirchen in Deutschland sind auch Arbeit·geber.
Nicht nur für Pfarrer und Pfarrerinnen .
Es gibt sehr viele Arbeits·plätze bei den Kirchen.
Zum Beispiel gibt es:
- Katholische Kranken·häuser
- Evangelische Pflege·heime
Es gibt eine bestimmte Regel.
Diese Regel heißt Kirchen·privileg.
Kirchen·privileg bedeutet:
Die Kirche darf sagen:
Jemand muss unsere Religion haben.
Jemand muss also zum Beispiel katholisch sein.
Nur dann darf die Person für uns arbeiten.
Aber das gilt nur für bestimmte Arbeits·plätze.
Zum Beispiel für Lehrer und Lehrerinnen für Religion an katholischen Schulen.
Aber nicht für Reinigungs·kräfte oder Küchen·personal.
Die Kirche darf auch niemanden benachteiligen.
Manchmal melden sich Menschen bei der Antidiskriminierungs·stelle.
Sie haben sich bei einem katholischen Kranken·haus beworben.
Aber sie sind nicht katholisch.
Deshalb haben sie die Stelle nicht bekommen.
Die Anti·diskriminierungs·stelle prüft dann:
Gilt hier das Kirchen·privileg?
Oder gilt es nicht?
Wenn es nicht gilt,
wurde die Person diskriminiert.
Und das ist verboten.
Das steht im Gesetz
Im Allgemeinen Gleichbehandlungs·gesetz steht:
Diskriminierung wegen der Religion ist verboten.
Und zwar im Arbeits·leben und im Alltag.
Diskriminierung wegen der Welt·anschauung ist verboten.
Das gilt aber nur für das Arbeits·leben.
Die Anti·diskriminierungs·stelle informiert Sie
Die Anti·diskriminierungs·stelle hat viele Informationen.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte.
Wenn Sie wegen Ihrer Religion benachteiligt werden.