Diskriminierungsmerkmale
Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften ist aufgrund von sechs Merkmalen verboten.
Dazu zählen Benachteiligungen aus rassistischen oder antisemitischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. So legt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fest. Dabei ist der Diskriminierungsschutz bei Alltagsgeschäften unterschiedlich ausgeprägt.
Wir verfolgen bei unserer Arbeit einen horizontalen Ansatz. Das bedeutet, dass die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale gleichermaßen schutzwürdig sind.