inter*
Der Begriff inter* ist ein Oberbegriff, der vielfältige intergeschlechtliche Realitäten und Körperlichkeiten einschließen soll.
Die Vielfalt und die Bedeutung der offenen Selbstbezeichnung wird durch den Asterisk (*) im Oberbegriff inter*, ausgedrückt.
Rechtlich haben inter* Personen seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, neben den Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ auch die dritte Option „divers“ als Personenstand anzugeben oder den Eintrag freizulassen. Bereits 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisherige Regelung, bei der intergeschlechtliche Personen den Eintrag lediglich offenlassen konnten, für verfassungswidrig. Ausführliche Informationen zur „Dritten Option“ finden Sie hier
In einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Studie beschäftigen sich die Psycholog*innen Dr. Dominic Frohn, Michael Wiens, Sarah Buhl, Milena Peitzmann und Nain Heiligers mit der Arbeitssituation von inter*Personen.