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trans*

Trans* Menschen sind Menschen, denen bei Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, das nicht ihrer Identität entspricht.

Beispielsweise ist ein trans* Mann ein Mann, der bei Geburt den Geschlechtseintrag "weiblich" erhalten hat. Es gibt auch trans* Menschen, die sich gar keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Das Sternchen am Ende des Adjektivs "trans*" soll Raum für verschiedene Geschlechtsidentitäten lassen.

Das in der Gesellschaft verankerte, binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich Männer und Frauen kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. 

Im April 2024 wurde das bisher geltende, diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abgelöst vom Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG). Ab dem 1. November 2024  können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen durch eine eigene Erklärung beim Standesamt ihren Namen, Personenstand und Geschlechtseintrag ändern. Das Gesetz ist Ergebnis intensiver Diskussionen, an denen sich auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung mit einer Stellungnahme beteiligt hat. Eine Einschätzung des SBGG finden Sie beispielsweise beim Bundesverband trans*.

Haufig gestellte Fragen zum Thema trans*

FAQ trans*

  • Trans* ist ein Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Transgeschlechtliche Menschen sind beispielsweise trans* Frauen (Frauen, die bei der Geburt den Geschlechtseintrag "männlich" erhalten hatten). trans* Männer (Männer, die bei der Geburt den Geschlechtseintrag "weiblich" erhalten hatten), aber auch Menschen, die sich geschlechtlich nicht verorten (lassen) möchten. Das Sternchen in der Bezeichnung soll Raum für verschiedene Identitäten lassen, wie beispielsweise transident, transsexuell oder nicht-binär…

  • Als trans* / transgeschlechtlich / transgender / transident werden Menschen bezeichnet, die bei ihrer Geburt einem Geschlecht zugeordnet wurden, deren Geschlechtsidentität aber damit nicht übereinstimmt.

    Als trans* Mann wird ein Mann bezeichnet, dessen Geschlechtsidentität männlich ist, der bei der Geburt aber einen weiblichen Geschlechtseintrag erhalten hat.

    Als trans* Frau wird eine Frau bezeichnet, deren Geschlechtsidentität weiblich ist, die bei der Geburt aber einen männlichen Geschlechtseintrag erhalten hat.

    Der Begriff transsexuell stammt aus der Medizin und beschreibt dort häufig ein Krankheitsbild („Störung der Geschlechtsidentität“, inzwischen aus dem ICD gestrichen, gültig ab 2022). Der Begriff wird immer wieder als veraltet und pathologisierend kritisiert, da er fälschlicherweise nahelege, bei Transgeschlechtlichkeit würde es sich um eine Erkrankung handeln. Es gibt aber auch Menschen, die dieses negative Begriffsverständnis nicht teilen und den Begriff transsexuell für sich bevorzugen.

    Nicht-binär/non-binary sind Menschen, die eine strikte Zuordnung zu männlich oder weiblich für sich ablehnen. Das kann sich auf Geschlechtsidentitäten beziehen, die sich mit Bezug auf die Zwei-Geschlechter-Ordnung sozusagen "dazwischen", "weder-zum-einen-noch-zum-anderen" oder "jenseits“ davon einordnen.

    Der von uns verwendete Begriff trans* soll all diese und weitere geschlechtliche Identitäten miteinschließen.

  • Das in der Gesellschaft verankerte binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich "männlich" und "weiblich" kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung von Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

    Die FRA-Studie zur Lage von LGBTIQ in Europa und Deutschland aus dem Jahr 2024 verdeutlicht das schockierende Ausmaß der Diskriminierung, der trans* Personen ausgesetzt sind. In Deutschland berichteten 65 % der trans* Frauen von Diskriminierung in den letzten 12 Monaten. Und nur 19 % aller trans* Personen glaubt, dass ihre Regierung Vorurteile und Intoleranz gegenüber LGBTIQ*-Personen wirksam bekämpft.

    Desweiteren dokumentieren internationale Studien massive Gewaltverbrechen gegen trans* Personen. Das Projekt "Transrespect versus Transphobia Worldwide" dokumentiert Morde an trans* Personen. In den Jahren 2008 bis 2023 wurden weltweit 4.690 Morde an trans* Personen bekannt, 107 in der EU und drei in Deutschland. Besonders häufig betroffen sind BPoCs und trans* Frauen. So waren 2023 fast alle Opfer (94%) trans* Frauen und die große Mehrheit nicht-weiße Personen (80%).

  • Das Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vereinfacht die Änderung des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens deutlich. Es ersetzt das viel kritisierte und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG, welches umfangreiche Nachweise und medizinische Gutachten für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens voraussetzte. Die als demütigend empfundenen Untersuchungen entfallen mit der Einführung des SBGG Künftig können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine eigene Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern. Dabei muss die Person versichern, dass die gewählte Geschlechtsangabe oder deren Streichung ihrer Geschlechtsidentität entspricht und ihr die durch die Erklärung herbeigeführten Konsequenzen bewusst sind. Die Anpassung des Geschlechtseintrags und des Namens muss dabei drei Monate vor der offiziellen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Zudem sieht das Gesetz eine Sperrfrist von einem Jahr vor.

    Für Kinder unter 14 Jahren muss die Änderung des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens von die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderung selbst beantragen, benötigen aber die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

    Organisationen wie der LSVD und der Bundesverband Trans* begrüßen das Selbstbestimmungsgesetz als wichtigen Fortschritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt, weisen jedoch darauf hin, dass das Gesetz in einigen Punkten nicht weit genug geht. Beispielsweise kritisiert der Bundesverband Trans* die Einführung einer dreimonatigen Anmeldefrist für die Änderung des Geschlechtseintrags, was als Einschränkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung gesehen wird. Der LSVD hebt hervor, dass die Regelungen für Minderjährige und Personen unter Betreuung, insbesondere die Zustimmungspflicht der gesetzlichen Vertreter, die Selbstbestimmung einschränken könnten. Ebenso wird kritisiert, dass Asylsuchende ihren Geschlechtseintrag nicht ändern können, was ihre Diskriminierung verschärft.

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beziehungsweise der sexuellen Identität in Beruf und Beschäftigung sowie im Alltag. Das AGG findet Anwendung auf Alltagsgeschäfte wie Einkäufe, Gaststätten- oder Diskothekenbesuche, Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte. Der Schutzgrund "Geschlecht" umfasst nicht nur Frauen und Männer, sondern auch trans* und intergeschlechtliche Personen. Nach der Gesetzesbegründung ist dieser Personenkreis durch das Merkmal "sexuelle Identität" geschützt.

  • Trans* Personen können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet eine kostenlose juristische Erstberatung an. Unsere Berater*innen informieren über mögliche rechtliche Schritte bei Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle kann auch mögliche weitere Ansprechpartner*innen benennen, die unterstützend tätig werden können. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zudem die Möglichkeit, vermittelnd tätig zu werden. Weitere Beratungsstellen finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.

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