trans*
Trans* Menschen sind Menschen, denen bei Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, das nicht ihrer Identität entspricht.
Beispielsweise ist ein trans* Mann ein Mann, der bei Geburt den Geschlechtseintrag "weiblich" erhalten hat. Es gibt auch trans* Menschen, die sich gar keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Das Sternchen am Ende des Adjektivs "trans*" soll Raum für verschiedene Geschlechtsidentitäten lassen.
Das in der Gesellschaft verankerte, binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich Männer und Frauen kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Im April 2024 wurde das bisher geltende, diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abgelöst vom Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG). Ab dem 1. November 2024 können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen durch eine eigene Erklärung beim Standesamt ihren Namen, Personenstand und Geschlechtseintrag ändern. Das Gesetz ist Ergebnis intensiver Diskussionen, an denen sich auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung mit einer Stellungnahme beteiligt hat. Eine Einschätzung des SBGG finden Sie beispielsweise beim Bundesverband trans*.