Weitere Diskriminierungsmerkmale
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bei Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Aber auch aus anderen Gründen erfahren Menschen Benachteiligungen.
Unter den Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum von Mitte 2017 bis Mitte 2020 waren es knapp 20 % aller Fälle, in denen sich Betroffene aufgrund anderer, nicht vom AGG geschützter Merkmale benachteiligt fühlen. Dabei geht es häufig um herkunftszogene Diskriminierung (z. B. wegen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus) oder Benachteiligung anhand des sozialen Status, des Gesundheitszustands, des Familienstandes oder auch des äußeren Erscheinungsbildes.
Ein Blick auf internationale Menschenrechtskonventionen zeigt, dass die Beschränkung auf die im AGG aufgeführten sechs Diskriminierungsmerkmale nicht abschließend sein muss. So wird in der Europäischen Grundrechtecharta explizit auch das Merkmal der „sozialen Herkunft“ (Art. 21 GRC) genannt. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bezieht das Diskriminierungsverbot
z. B. auch auf die politische und sonstige Anschauung, auf das Vermögen, auf die Geburt oder den sonstigen Status (§ 14 EMRK). Viele europäische Mitgliedsstaaten haben eine weitreichende Auswahl an Diskriminierungsmerkmalen gesetzlich verankert. So ist beispielsweise der soziale Status ein Schutzgrund in einigen Staaten (z. B. Kroatien, Spanien, Schweiz), ebenso wie der Personenstand bzw. die Familiensituation (Belgien, Frankreich, Estland) oder die politische Einstellung (z. B. Dänemark, Bulgarien, Italien, Norwegen).
Auch für Deutschland ist eine Erweiterung der Schutzgründe in § 1 AGG grundsätzlich möglich. Dies belegt die „Rechtsexpertise zum Bedarf einer Präzisierung und Erweiterung der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale“ Die Antidiskriminierungsstelle hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes ausgesprochen.