Diskriminierung an Hochschulen
An Hochschulen sind neben Beschäftigten, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind, häufig auch Studierende von Diskriminierung betroffen. Für sie gilt der Schutz des AGG nicht.
„Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen“
Rassistische Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Mobbing aufgrund der sexuellen Identität machen auch vor Hochschulen nicht halt. Hochschulen sehen sich daher verstärkt in der Verantwortung, einen umfassenden Diskriminierungsschutz sicherzustellen. Die Broschüre "Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen" schlägt Interessierten sechs Bausteine für die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes vor: unter anderem Umfragen und Monitoring; Sensibilisierung, Empowerment und Öffentlichkeitsarbeit; Antidiskriminierungsberatung oder die Einrichtung von Beschwerdestellen. Diese wurden auf Grundlage einer bundesweiten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Beschwerdestellen nach § 13 AGG an Hochschulen in Deutschland entwickelt. Für jeden Baustein werden aktuelle Beispiele von Praxismaßnahmen an Hochschulen präsentiert, die zeigen, wie Diskriminierungsschutz an Hochschulen konkret umgesetzt werden kann.
Projekt: Diskriminierungsfreie Hochschule
Im Projekt "Diskriminierungsfreie Hochschule – Mit Vielfalt Wissen schaffen" wurden zehn Hochschulen dabei unterstützt, Diskriminierung und Diskriminierungsmechanismen zu erkennen sowie Strategien gegen Diskriminierung zu etablieren. Als Ergebnis des Projektes wurde neben einem Endbericht ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende an Hochschulen erarbeitet. Dieser zeigt Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Diskriminierungen an Hochschulen auf. Im Rahmen des Projektes wurde außerdem eine interaktive Checkliste entwickelt, mit der die Schlüsselbereiche Studium, Graduiertenverlauf/Karriereentwicklung, Beschäftigung, Berufsverlauf und Campusleben auf Diskriminierungsrisiken und Qualität der Prozesse geprüft werden können. Daneben enthält die interaktive Checkliste auch bewährte Verfahren zu den jeweiligen Schlüsselbereichen.
Publikationen zum Projekt
Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext
Die Expertise zu sexueller Belästigung im Hochschulkontext klärt über sexuelle Belästigung auf und gibt Handlungsempfehlungen für den Hochschulkontext, um den Schutz vor sexueller Belästigung für Studierende zu verbessern. Good-Practice Beispiele von deutschen Hochschulen illustrieren Handlungsmöglichkeiten für Hochschulen.
Rechtliche Einschätzung: Verwendung des gewählten Namens von trans* Studierenden an Hochschulen unabhängig von einer amtlichen Namensänderung
Möchten trans* Studierende ihren bürgerlichen Vornamen offiziell wechseln, ist dafür ein gerichtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) erforderlich. Das TSG enthält spezifische Voraussetzungen für einen amtlichen Vornamenswechsel.
Weniger eindeutig ist die Frage, inwiefern eine Hochschule den neu gewählten, aber nicht nach dem TSG-Verfahren amtlich gewechselten Vornamen von trans* Studierenden in zulässiger Weise verwenden kann. Hierbei ist einerseits von Bedeutung, inwieweit die interne Verwendung des gewählten Namens rechtlich zulässig ist, und andererseits, welche Rechtswirkung etwa ein auf den gewählten Namen ausgestelltes Zeugnis nach außen entfaltet.
Die folgenden Ausführungen zeigen Möglichkeiten für Hochschulen auf, unabhängig von TSG-Verfahren die selbst gewählten Vornamen von trans* Studierenden zu verwenden, ohne dass hierzu eine Rechtspflicht besteht.
Zweiter Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag: Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben
Der Zweite Gemeinsame Bericht wurde am 13. August 2013 dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Bericht beschäftigt sich mit Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben. Auf Grundlage wissenschaftlicher Analysen, von Expertengesprächen, der Auswertung von Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Beschwerdestellen liefert der Bericht einen Überblick über Art und Umfang von Diskriminierungen und Diskriminierungsrisiken: bei der kindlichen Frühförderung, in Schule und Ausbildung, an Universitäten und auf dem Arbeitsmarkt.