Welches Gericht ist zuständig?
Eine Übersicht über die zuständige Gerichtsbarkeit in AGG-Fällen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält keine Regelungen, welches Gericht im Fall eines Diskriminierungsrechtsstreits zuständig ist. Die Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich nach den jeweiligen Prozessordnungen und ist für Betroffene schwer zu überblicken. Das folgende Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die zuständigen Gerichte und prozessuale Besonderheiten (insbesondere Klagefristen).