Antidiskriminierungsstellen der Länder
Die Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland ist nicht föderal aufgebaut. Ob die Länder Antidiskriminierungsstellen einrichten, hängt vom Willen der politischen Akteur*innen ab.
Viele Länder haben den Bedarf an eigenen Landesstellen erkannt und entsprechende Anlaufstellen für die Bürger*innen geschaffen. Einige weitere Länder arbeiten derzeit an der Einrichtung der Stellen, die bei Diskriminierung unterstützen.
Die folgenden Länder haben eigene Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet:
Die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen arbeiten derzeit am Aufbau entsprechender Stellen.