Gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Mit dem AGG trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz inkraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, setzt vier europäische Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht um, die der Rat der Europäischen Union zwischen 2000 und 2004 beschlossen hat. Dabei handelt es sich um
- die Antirassismusrichtlinie (2000/43/EG)
- die Rahmenrichtlinie Beschäftigung (2000/78/EG)
- die "Gender-Richtlinie" (2002/73EG)
Diese Richtlinie wurde mittlerweile gemeinsam mit anderen Richtlinien zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen neugefasst und zwar durch die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Abl. EG Nr. L 204 S. 23) - und die Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004/113/EG).
Die Richtlinien geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor und verpflichten u. a. zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie zur Beweiserleichterung für die Betroffenen. Die Richtlinien sollen die gesellschaftliche Wirklichkeit in den EU-Mitgliedstaaten verändern, das heißt, sie sollen Diskriminierungen nicht nur verbieten, sondern wirksam beseitigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde auf Grundlage von § 25 AGG beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet.
Richtlinie für fürsorgende Erwerbstätige
Mit in Krafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten „Caregiver-Richtlinie“ (EU 2019/1158) am 24.12.2022 wurden die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle, die in § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt sind, erweitert. Die Richtlinie legt individuelle Rechte fest, und zwar in Bezug auf
- die Arbeitsfreistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt eines Kindes zum Zweck der Betreuung und Pflege,
- die Arbeitsfreistellung von Eltern anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zur Betreuung dieses Kindes,
- die Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmer*innen, um eine angehörige Person oder eine im gleichen Haushalt wie der/die Arbeitnehmer*in lebende Person, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen auf erhebliche Pflege oder Unterstützung angewiesen ist, zu pflegen oder zu unterstützen, sowie
- flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmer*innen, die Eltern oder pflegende Angehörige sind.
Artikel 11 der Richtlinie verbietet, dass Personen schlechter gestellt werden, wenn sie diese Rechte in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur "Caregiver"-Richtlinie finden Sie hier,