Organisation der Stelle
Über die Struktur der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich mithilfe eines Organigramms informieren.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jede Person einen Anspruch auf voraussetzungsfreien Zugang zu amtlichen Behörden des Bundes. Der Anspruch bezieht sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.