Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird von der
Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet.
Ferda Ataman wurde im Juli 2022 vom Deutschen Bundestag zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gewählt. Die Unabhängige Bundesbeauftragte leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bunderegierung vom Deutschen Bundestag für fünf Jahre gewählt. Sie ist bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, zu beteiligen. Sie kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten. In den Fällen, in denen sich eine Person wegen einer Benachteiligung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt hat und die ADS die gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstrebt, kann die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Beteiligte um Stellungnahmen ersuchen, soweit die Person, die sich an die ADS gewandt hat, hierzu ihr Einverständnis erklärt.
Alle Bundesministerien, sonstigen Bundesbehörden und öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.