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Zuwendungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

zur Durchsetzung und Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland

Informationen zur Förderrichtlinie der ADS

Dieser Beitrag wird auch in DGS zur Verfügung gestellt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum 15.12.2022 eine Förderrichtlinie erlassen, die bis zum 31.12.2027 gültig ist. Zu dieser Richtlinie erfolgen einzelne Förderaufrufe, die hier veröffentlicht werden.

Förderaufruf „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vergibt im ursprünglich auf drei Jahre angelegten Bundesprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ seit 2023 Zuwendungen an nunmehr 36 Projekte. Nach derzeitigem Stand kann nicht davon ausgegangen werden, dass für das Haushaltsjahr 2025 rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2025 ein Haushaltsgesetz verabschiedet wird. Vor diesem Hintergrund ist das Bundesprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ wegen zu erwartender Einschränkungen sowohl in der Höhe der eventuell zur Verfügung stehenden Mittel als auch der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzeitig zum Abschluss zu bringen. Dabei werden neben eines ordnungsgemäßen Abschlusses Bemühungen angestellt, wie im Anschluss an das Bundesprogramm ein bundeszentraler Träger eine Verstetigung entstandener Strukturen unterstützen kann.

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel können daher Träger, die für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2025 eine Zuwendung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Bundesprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ erhalten, für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 30. Juni 2025 für die dritte und letzte Förderphase einen weiteren Antrag auf Förderung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellen.

Gegenstand des Antrags soll die nachhaltige Sicherung der Ergebnisse sein.

Die dritte und damit abschließende Förderphase zielt dabei neben der Umsetzung und Durchführung der Beratungs- und/oder Qualifizierungsangebote darauf ab, unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen die Ergebnisse der Modellprojekte zu sichern. Daneben bilden die Aufbereitung und Bereitstellung wesentlicher Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Projektlaufzeit in dieser Förderphase einen weiteren Schwerpunkt.

Die Zwischenergebnisse der Evaluation des Bundesprogramms „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ und die laufende Gesamtprogrammevaluation verdeutlichen, dass zum Zwecke der weiteren Vernetzung und des weiteren Austauschs zivilgesellschaftlich organisierte Träger der Antidiskriminierungsberatung zur Sicherung der Nachhaltigkeit perspektivisch eine verstärkte Unterstützung auf bundeszentraler Ebene gebraucht wird. Wegen des vorzeitigen Abschlusses des Bundesprogramms „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ soll daher bereits jetzt ein bundeszentraler Träger der Antidiskriminierungsberatung ergänzend modellhaft gefördert werden, um im Sinne der Nachhaltigkeit auch über den Förderzeitraum des Bundesprogamms „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ hinaus bestehende und entstandene Antidiskriminierungsberatungsstrukturen gemeinsam mit den Ländern weiter zu vernetzen, zu professionalisieren und zu verstetigen. Aufgrund der zu erwartenden haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen kann ausschließlich nur ein bundeszentraler Träger der Antidiskriminierungsberatung bis zu einem Jahr nach dem vorzeitigen Ende des Bundesprogramms „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert werden.

Entsprechende Anträge können bis zum 29. November 2024 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes per E-Mail an poststelle@ads.bund.de eingereicht werden.

Förderungen 2024

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert im Haushaltsjahr 2024 einzelne Projekte in den folgenden Bereichen:

  • Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis
  • Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • Sichtbarmachung von Antiziganismus und seine Folgen für die Betroffenen
  • Antidiskriminierungsarbeit im europäischen Kontext
  • Antisemitismus
  • Antimuslimischer Rassismus

Darüber hinaus baut die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem 1. Januar 2023 mit dem Förderprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ bundesweit das zivilgesellschaftliche Beratungsnetz zu Antidiskriminierung aus. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier Respektland - Startseite.

Förderungen von Forschungsprojekten im Zeitraum 2023/2024

Eine Übersicht über die in 2023/2024 geförderten Projekte finden Sie hier.

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