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Bericht an den Deutschen Bundestag

Im Vier-Jahres-Turnus legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen vor.

Dieser Artikel steht in alternativen Fassungen zur Verfügung:

Dabei bezieht sie sich auf die Diskriminierungsgründe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), zu denen rassistische und antisemitische Diskriminierung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gehören. Der Bericht wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erstellt.

Dazu zählen:

Die Antidiskriminierungsstelle und die Beauftragten verfassen gemeinsam oder eigenständig Berichtsteile sowie Handlungsempfehlungen, die auf ihren Erkenntnissen im Berichtszeitraum beruhen und sich an Gesetzgeber, Länder und Kommunen, aber auch an sonstige staatliche Institutionen und Antidiskriminierungsberatungsstellen richten. Bisher haben wir fünf Berichte vorgelegt.

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