Bericht an den Deutschen Bundestag
Im Vier-Jahres-Turnus legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen vor.
Dabei bezieht sie sich auf die Diskriminierungsgründe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), zu denen rassistische und antisemitische Diskriminierung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gehören. Der Bericht wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erstellt.
Dazu zählen:
- die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus,
- die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,
- der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,
- die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages,
- der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
- der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland sowie
- der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter).
Die Antidiskriminierungsstelle und die Beauftragten verfassen gemeinsam oder eigenständig Berichtsteile sowie Handlungsempfehlungen, die auf ihren Erkenntnissen im Berichtszeitraum beruhen und sich an Gesetzgeber, Länder und Kommunen, aber auch an sonstige staatliche Institutionen und Antidiskriminierungsberatungsstellen richten. Bisher haben wir fünf Berichte vorgelegt.