Diskriminierungserfahrungen in Deutschland 2025
FAQ zum zivilgesellschaftlichen Begleitprozess
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem zivilgesellschaftlichen Begleitprozess zu dieser Studie. Die folgenden FAQ geben Ihnen einen Überblick über die Studie und den geplanten Partizipationsprozess.
Sie können Ihr Interesse am Beteiligungsprozess unter
www.antidiskriminierungsstelle.de/betroffenenbefragung_interessenbekundung bekunden.
Ziel der Studie
Fragen und Antworten
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Mit dieser Studie möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes …
- … ein umfassendes Bild zeichnen, wo und wie Diskriminierung stattfindet und wer davon betroffen ist, um gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung zu entwickeln.
- … aufzeigen, wie Menschen auf Diskriminierungen reagieren, wie sie sich gegen Diskriminierung wehren und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sie erfolgreich ihr Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und Verantwortungsübernahme für Diskriminierung durchsetzen können.
- … Empfehlungen erarbeiten, wie der Schutz vor Diskriminierung verbessert werden kann.
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Die Ergebnisse der Studie werden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird die Ergebnisse in den öffentlichen und politischen Raum tragen und aktiv darauf hinwirken, dass die in der Studie formulierten Handlungsempfehlungen berücksichtigt werden.
Der Datensatz zu den Ergebnissen der Studie wird Community-Selbstorganisationen für weitere Auswertungen bereitgestellt. Sie erhalten die Möglichkeit, durch Workshops und bereitgestellte Tabellenbände mit den Daten zu arbeiten und eigene, communityspezifische Analysen durchzuführen.
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird zwei Befragungen durchführen:
- Eine Bevölkerungsbefragung ermöglicht Aussagen darüber, wie häufig bestimmte Diskriminierungserfahrungen in der Gesamtbevölkerung gemacht werden.
- Eine Betroffenenbefragung ermöglicht eine detaillierte Beschreibung der Wirkweise von Diskriminierung und Aussagen darüber wie Betroffene mit Diskriminierungserfahrungen umgehen und welche Auswirkungen diese haben.
Die Teilnehmer*innen der Bevölkerungsbefragung werden von einem Umfrageinstitut zufällig ausgewählt. An der Betroffenenbefragung können alle Menschen in Deutschland teilnehmen, die Diskriminierung erleben.
In beiden Befragungen soll erfasst werden, wie häufig und welche Diskriminierungserfahrungen die Befragten machen. Zum Beispiel wird gefragt, wie häufig Menschen bei Ämtern und Behörden herablassend behandelt werden oder aufgrund fehlender Barrierefreiheit bestimmte Geschäfte nicht besuchen können.
zu 1.
Fragebogeninhalte der Bevölkerungsbefragung sollen neben soziodemographischen Merkmalen wie dem Geschlecht, Alter oder der Religionszugehörigkeit unter anderem sein:
- In welchen Lebensbereichen und Formen werden Diskriminierungen erlebt?
- Was sind die Hintergründe dafür, dass einige Menschen bei Diskriminierung handeln und andere nicht?
- Wie wird mit Diskriminierung umgegangen und dies begründet?
- Welche Strategien wenden Betroffene an, um Diskriminierungsrisiken zu minimieren?
- Welche Erwartungen an den Diskriminierungsschutz bestehen?
zu 2.
In der Betroffenenbefragung sollen neben soziodemographischen Merkmalen ähnliche Inhalte wie in der Bevölkerungsbefragung erfasst werden, um einen Abgleich zu ermöglichen. Der Fokus dieser Befragung liegt insbesondere darauf, konkrete Diskriminierungserfahrungen genauer zu erfassen. Fragebogeninhalte sollen daher beispielsweise sein:
- In welchen spezifischen Situationen kam es zu Diskriminierungen (z. B. im Lebensbereich Arbeit: Zugang zu Arbeit, im Rahmen der Arbeitstätigkeit, bezogen auf die Arbeitsbedingungen etc.)?
- Wie hat die betroffene Person reagiert und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Wie haben andere Personen in der jeweiligen Situation reagiert?
- Welche Auswirkungen hatte die Diskriminierungserfahrung?
Durch die Kombination der beiden Befragungen (Bevölkerungsbefragung und Betroffenenbefragung) soll ein umfangreicher Überblick über Diskriminierungserfahrungen zusammengetragen werden. Mit ihnen kann analysiert werden, unter welchen Bedingungen Betroffene wie auf Diskriminierung reagieren. Außerdem soll untersucht werden, wie verbreitet es ist, dass Menschen gegen beobachtete Diskriminierung einschreiten.
Ziel der Auswertung ist es, Muster, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Erleben und Umgang mit Diskriminierungserfahrungen zu identifizieren, die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen zu bewerten und neue Handlungsempfehlungen abzuleiten.
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat IMAP GmbH (https://imap-institut.de/) beauftragt die Studie umzusetzen.
Partizipation: Zivilgesellschaftlicher Beteiligungsprozess
Fragen und Antworten
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Für die Durchführung der Studie ist das Engagement von Community-Selbstorganisationen, Verbänden und Antidiskriminierungsakteur*innen unabdingbar. Es ist das grundsätzliche Selbstverständnis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass bei der Erhebung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsdaten die Vertretungen von Betroffenen systematisch einbezogen werden müssen. Angesichts einer langen Geschichte u.a. rassistischer, sexistischer, ableistischer Formen der Wissensproduktion, soll so ein diskriminierungs- und machtkritischer Umgang mit den Daten und den Ergebnissen sichergestellt werden.
Die Studie umfasst ein großes thematisches Spektrum in Bezug auf Diskriminierungserfahrungen. Die besondere Form des Erfahrungswissens zu Diskriminierung ist bei einer so lebensweltnahen Studie von großer Bedeutung. Die Mitwirkung aus den Communities und das eingebrachte Wissen erweitert die Perspektiven des Studienteams, begleitet und ergänzt sie kritisch und verbessert so die Qualität der Studie. Dies betrifft die zentralen Fragestellungen beider Befragungen, die Gestaltung des Fragebogens, die Auswertungen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen.
Die Studie wird diskriminierungsrelevante Gruppenzugehörigkeiten und Positioniertheiten der Teilnehmenden auf freiwilliger Basis erfassen - deren Geschlecht, Herkunft, Alter und weitere Merkmale. Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es wichtig, dass die Begrifflichkeiten die Perspektiven und Erfahrungen der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und nicht bestehende Macht- und Diskriminierungsverhältnisse reproduzieren. Wie das am besten geschehen kann, möchten wir im Dialog mit Community-Organisationen und Verbänden beantworten.
Die Studie lebt von ihrer Beteiligung. Nur wenn möglichst viele Menschen mit möglichst vielfältigen Erfahrungen bereit sind, den Fragebogen der Betroffenenumfrage auszufüllen, erhalten wir aussagekräftige Ergebnisse. Nicht zuletzt hierfür braucht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Erhebung in die Communities tragen und für eine Teilnahme an der Umfrage werben.
Zum Vergleich: An der ersten Betroffenenumfrage 2015 haben mehr als 15.000 Personen teilgenommen und ihre Erfahrungen geteilt. Diese Zahl wollen wir in der zweiten Erhebung übertreffen.
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Alle Organisationen, deren Ziel der Abbau von Diskriminierung ist und/oder die Betroffene von Diskriminierung organisieren, beraten und vertreten, sind herzlich eingeladen, an dem Beteiligungsprozess zur Studie teilzunehmen.
Der erste Schritt ist die Interessenbekundung. Auf Basis Ihrer Interessenbekundungen werden Sie vom wissenschaftliche Projektteam zu insgesamt fünf Beteiligungsrunden eingeladen. Die Interessenbekundung ist unverbindlich und ist lediglich eine Registrierung, um an dem weiteren Prozess beteiligt zu werden. Für den zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozess werden dann die im Rahmen der Interessenbekundung ausgewählten Organisationen angeschrieben und zu den jeweiligen Beteiligungsrunden eingeladen. Die Teilnahme an den jeweiligen Beteiligungsrunden ist freiwillig und kann in begrenzten Umfang vergütet werden.
Unter www.antidiskriminierungsstelle.de/betroffenenbefragung_interessenbekundung können Organisationen ihr Interesse an dem Projekt und der Beteiligung bekunden.
Um den Beteiligungsprozess zu strukturieren und Rückmeldungen vertieft zu diskutieren, wird zusätzlich eine Steuerungsgruppe aus ca. 10 Organisationen eingerichtet. Diese berät und unterstützt das wissenschaftliche Projektteam bei der Durchführung des Beteiligungsprozesses.
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Anfang März 2025 hat das wissenschaftliche Projektteam mit der Arbeit begonnen. Als erster Schritt findet nun die Interessenbekundung für den Beteiligungsprozess statt. Alle Community-Selbstorganisationen und Antidiskriminierungsakteur*innen sind herzlich eingeladen, ihre Erwartungen an die Studie und den zivilgesellschaftlichen Begleitprozess zu formulieren. Die Ergebnisse werden dem Projektteam zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltungen und Beteiligungsformate auf einen Blick:
Format Wann? Was? Interessenbekundung (schriftliches Beteiligungsverfahren) März 2025 Vorbereitende Befragung zu Schwerpunkten der Studie und Beteiligungsverfahren Auftakt: Informationsveranstaltung (Offene Online-Veranstaltung) 9. April 2025 Vorstellung der Studie, des geplanten Vorgehens, des Beteiligungsverfahrens und des Studienteams 1. Beteiligungsrunde: Fragebogeninhalte (schriftliches Beteiligungsverfahren) Frühjahr/ Sommer 2025 Konsultation zu den grundsätzlichen Inhalten der Befragungen und der konkreten Umsetzung der Fragen 2. Beteiligungsrunde: personenbezogenen Informationen (Online-Workshop zu verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen) Frühjahr/ Sommer 2025 Konsultation zur Umsetzung der Erhebung diskriminierungsrelevanter Gruppenzugehörigkeiten und -zuschreibungen 3. Beteiligungsrunde: Befragungsumsetzung (schriftliches Beteiligungsverfahren) Herbst 2025 Konsultation zu Möglichkeiten und Wegen der Verbreitung und Bewerbung der Betroffenenbefragung durch Community-Organisationen und Verbände 4. Beteiligungsrunde: Datenauswertung/ Ergebnisse (schriftliches Beteiligungsverfahren) Frühjahr 2026 Konsultation zur Datenauswertung und den zentralen Ergebnissen der Erhebungen 5. Beteiligungsrunde: Handlungsempfehlungen (Online-Workshop) Sommer 2026 Konsultation zu Handlungsempfehlungen und Forderungen, die sich aus den Befragungen ergeben Im Frühjahr 2025 findet eine Informationsveranstaltung statt, die den offiziellen Start der Beteiligung markiert. In dieser wird das grundlegende Konzept und geplante Vorgehen sowie das wissenschaftliche Projektteam vorgestellt. Zudem wird eine Onlineplattformgestartet, über welche der weitere Beteiligungsprozess organisiert ist.
Im Frühjahr und Sommer 2025 findet die ersten beiden Beteiligungsrunden des zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesses statt. In dieser soll ein Fragebogenentwurf für die Betroffenenbefragung vorgestellt werden, zu dem dann alle für den Beteiligungsprozess teilnehmenden Organisationen Rückmeldung geben können. Neben der Erfassung von Diskriminierungserfahrungen wird insbesondere um Rückmeldung zu der Erfassung von personenbezogenen Informationen wie Geschlecht, Herkunft etc. gebeten.
Die Erhebung ist für den Zeitraum Herbst 2025 bis Januar 2026 geplant. In dieser Zeit brauchen wir die Unterstützung aller Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit: Wir wollen möglichst viele Menschen über die Umfrage informieren, zur Teilnahme einladen und dazu motivieren, ihre Erfahrungen zu teilen. Dazu ist es wichtig, dass möglichst viele Akteur*innen auch ihre eigenen Kanäle, sei es über Social Media, Veranstaltungen, Newsletter, Homepages etc. dazu nutzen, um auf die Befragung aufmerksam zu machen. In der dritten Beteiligungsrunde wird abgefragt, wie die verschiedenen Communities gut erreicht werden können. Zusätzlich wird die Möglichkeit bestehen verschiedene Materialien zur Bewerbung der Umfrage und Papierfragebögen zu bestellen.
Auf die Befragung werden zwei weitere Beteiligungsrunden folgen. Dabei stehen zunächst die Auswertungen der Ergebnisse im Vordergrund, wo die Expertise der Organisationen gefragt ist, wie bestimmte Ergebnisse einzuordnen sind. In einem nächsten Schritt wird das Forschungsteam mit Ihnen diskutieren, welche Handlungsnotwendigkeiten sich aus den Daten ergeben und welche Empfehlungen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes auf Basis der Daten formuliert werden sollten.
Der Abschlussbericht der Studie soll 2027 veröffentlicht werden.
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Bei allen Beteiligungsrunden bereitet das wissenschaftliche Projektteam Informationen und Vorschläge vor, die auf einer Onlineplattform zur schriftlichen Kommentierung bereitgestellt werden.
Neben der schriftlichen Rückmeldung besteht die Möglichkeit, auch auf anderem Wege Feedback an die Forschenden und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu geben. So bietet das Forschungsteam in der Zeit der Beteiligungsrunden und der Erhebung eine wöchentliche Online-Sprechstunde an.
Zur Erfassung von personenbezogenen Informationen sowie zu den Handlungsempfehlungen werden zudem Workshops durchgeführt.
Die eingegangenen Rückmeldungen werden von dem wissenschaftlichen Projektteam ausgewertet und die zusammengefassten Ergebnisse allen Teilnehmenden des Beteiligungsprozesses zur Verfügung gestellt.
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Je detaillierter die Rückmeldungen sind, die wir erhalten, umso hilfreicher sind sie für uns. Uns ist aber auch bewusst, dass die Ressourcen an einem so umfangreichen Prozess sich zu beteiligen begrenzt sind. Von daher ist es kein Problem, wenn sich Organisationen nur an einzelnen Runden beteiligen oder im Rahmen der Beteiligung nicht alle Fragen beantworten, sondern sich auf bestimmte Punkte fokussieren. So können Sie selber entscheiden, wie viel Zeit Sie bei den einzelnen Beteiligungsrunden investieren.
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Für bis zu 60 Organisationen ist in den einzelnen Beteiligungsrunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro vorgesehen.
Diese Entschädigung gilt für folgende Beteiligungsrunden:
- Fragebogenentwurf
- Erfassung von personenbezogenen Informationen
- Datenauswertung und zentrale Ergebnisse
- Handlungsempfehlungen
Die Auswahl der Organisationen erfolgt durch die durchführenden Wissenschaftler*innen in Abstimmung mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dabei werden bundesweite Relevanz, besondere Perspektiven, die Abdeckung intersektionaler Themen sowie die Repräsentation der jeweiligen Community berücksichtigt.
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Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es wichtig, dass die erhobenen Daten nicht nur für eine wissenschaftliche Studie genutzt werden, sondern auch von Organisationen und Menschen in der Antidiskriminierungsarbeit für die Weiterentwicklung ihrer eigenen Programme, Projekte und Maßnahmen genutzt werden können. Ab 2027 wird es den am Beteiligungsprozess beteiligten Organisationen ermöglicht, eigene, merkmalsspezifische oder regionale Auswertungen vorzunehmen.
Dazu werden die Daten auf der Betroffenenumfrage in aufbereiteter Form (Tabellenbände) zur Verfügung gestellt und zusätzlich Auswertungsworkshops angeboten. Voraussetzung ist, dass die Fallzahl für die jeweilige Gruppe ausreichend hoch ist (ca. 500 Teilnehmer*innen).
Methode der Studie
Fragen und Antworten
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Bei der Bevölkerungsbefragung werden die Teilnehmenden zufällig anhand relevanter soziodemographischer Kriterien vom Umfrageinstitut ausgewählt, um bevölkerungsrepräsentative Aussagen zu ermöglichen.
Bei der Betroffenenbefragung kann jede*r teilnehmen, der*die Diskriminierung erlebt hat. Die Teilnahme ist digital (am Computer, Tablet oder Handy) und analog (in Papierform) möglich. Vereine und Verbände können Papierfragebögen anfordern, um diese in ihren Netzwerken zu verteilen.
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Die Betroffenenbefragung wird in mehreren Sprachen, einschließlich einfacher Sprache (Deutsch) angeboten werden. Die genauen Sprachen werden in den nächsten Monaten festgelegt.
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Die Betroffenenbefragung kann sowohl online als auch mittels eines Papierfragebogens ausgefüllt werden.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Barrierefreiheit:
- Funktionen wie Zoom und Vorlesesoftware werden integriert.
- Unterstützung durch Deutsche Gebärdensprache wird über SQAT angeboten.
- Die Onlinebefragung wird auch in einfacher Sprache (Deutsch), bereitgestellt.
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Über Social Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Betroffenenbefragung aufmerksam gemacht. Wichtig sind hierbei die Unterstützung durch Community Organisationen, Verbänden und Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit. Nur mit ihrer Unterstützung können genug Menschen erreicht werden, um ein aussagekräftiges Bild über Diskriminierung in Deutschland zu zeichnen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird hierzu digitale und gedruckte Werbematerialien bereitstellen.
Für gesellschaftliche Gruppen, die mit einer solchen Befragung besonders schwer erreichbar sind, werden durch das Studienteam Mikroprojekte für einzelne Communities vergeben. Community Organisationen können eine Finanzierung beantragen, um Betroffenen von Diskriminierung aus diesen Gruppen gezielt eine Teilnahme zu ermöglichen.
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Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung sind auf die Gesamtbevölkerung übertragbar.
Die Betroffenenbefragung ist es nicht. Sie bieten hingegen einen vertieften Einblick in die Dynamiken von Diskriminierungserfahrungen. Dies ermöglicht es konkrete Probleme zu analysieren und zielgerichtete Empfehlungen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes zu erarbeiten.
Rückblick: Die Studie Diskriminierungserfahrungen in Deutschland 2015
Fragen und Antworten
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Die Daten der Studie flossen intensiv in die politischen Diskussionen zur Notwendigkeit der Verbesserung des Diskriminierungsschutzes ein und der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an den Deutschen Bundestag stützte sich wesentlich auf diese Daten. Die Studie hat Diskriminierung sichtbarer und diskutierbarer gemacht. Das war ein gemeinsamer Erfolg aller Beteiligten.
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Eine erste Orientierung über die Fragebogeninhalte bietet der Papierfragebogen der damaligen Befragung.
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Die Ergebnisse der Studie sind im Bericht „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ dargestellt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes behält sich das Recht vor, über die Umsetzung der im Beteiligungsprozess eingereichten Vorschläge sowie über die Auswahl der beteiligten Organisationen eigenständig zu entscheiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- per E-Mail: umfrage-diskriminierung@ads.bund.de oder
- telefonisch bei Steffen Shah: 030 18555-1852