Good-Practice-Beispiele gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was können Arbeitgeber tun, um ihre Mitarbeiter*innen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen? Lassen Sie sich von beispielhaften Maßnahmen inspirieren und werden Sie selber aktiv!
Immer mehr private Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber setzen sich aktiv dafür ein, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld zu schützen. Durch passgenaue Maßnahmen zur Prävention und zum adäquaten Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommen sie ihrer Verantwortung nach und erfüllen so ihre Vorbildfunktion als Arbeitgeber.
In einer Sammlung stellen wir Ihnen 25 beispielhafte Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor, mit denen öffentliche und private Arbeitgeber sich klar gegen sexuelle Belästigung positionieren.
Die Beispielsammlung zeigt auf, wie Maßnahmen der Prävention und Intervention in verschiedene Branchen und Betriebsgrößen umgesetzt werden können. Sie soll Mut machen, selbst aktiv zu werden und bietet hierfür einen breiten Ideenpool.
An wen richten sich die Good-Practice-Beispiele gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsmarkt"?
Die beschriebenen Maßnahmen sind für alle betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure, die aktiv werden wollen gegen sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld:
- private Unternehmen und Arbeitgeber der öffentlichen Hand
- Führungskräfte
- Personal- und Rechtsabteilungen
- Betriebs- und Personalvertretungen
- Gleichstellungs-, Diversity- und AGG-Beauftragte
- Zuständige für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Zuständige für Bedrohungs-, Konflikt- oder Gefährdungsmanagement
- betriebliche Unterstützungs- und Beratungsstellen
Welche Good-Practice-Beispiele sind in der Sammlung?
Die Good-Practice-Beispiele stammen aus privaten Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und dem öffentlichen Dienst. Sie berücksichtigen verschiedene Branchen und Betriebsgrößen und beschreiben vielfältige Maßnahme der Prävention und Intervention wie
- Leitlinien und Verhaltenskodizes
- Fortbildungen und Schulungen
- Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten
- Beratung und Unterstützung von Betroffenen
- Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
- Mitarbeiterbefragungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Bedrohungsmanagement
- Auditierung
Wie wurden die Good-Practice-Beispiele ausgewählt?
Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 bei Arbeitgebern im gesamten Bundesgebiet Good-Practice-Beispiele gegen sexuelle Belästigung im Arbeitsleben recherchiert. Aus 120 identifizierten Maßnahmen wurden 25 ausgewählt, die vertieft analysiert wurden. Hierfür wurden in jedem Unternehmen bzw. jeder Organisation Interviews mit den Verantwortlichen geführt, z. B. mit Führungskräften, Beauftragten, Betriebs- oder Personalrät*innen, Justiziar*innen oder Ombudspersonen.
Diese vertieften Analysen der 25 Beispiele wurden abschließend aufbereitet, um interessierten privaten und öffentlichen Arbeitgebern Informationen und Tipps an die Hand zu geben, wie sie selber aktiv gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen können. Sie beschreiben die Motivation und Ausgangslage, wie die Maßnahme umgesetzt wird, beleuchten die Einbettung und Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme und geben Tipps für die Übertragung.
Weitere Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie hier.