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Good-Practice-Beispiele bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum

Was können Vermieter*innen und die Wohnungswirtschaft tun, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden? Lassen Sie sich von beispielhaften Maßnahmen inspirieren und werden Sie selber aktiv!

Die Wohnungswirtschaft und immer mehr Vermieter*innen haben präventive und reaktive Handlungsmöglichkeiten entwickelt, um Benachteiligungen zu verhindern und zu vermeiden. Denn obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ungerechtfertigte Benachteiligungen beim Zugang zu Wohnraum verbietet, kommt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt immer noch vor.

Die beispielhaften Maßnahmen bieten einen guten Überblick über präventive und reaktive Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligungen beim Vermieten und Wohnen.

Der Zugang zu einer eigenen Wohnung muss allen Menschen offenstehen – unabhängig von ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung. Ich unterstütze daher die Initiative der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman zur Einrichtung eines Portals, das mit positiven Beispielen zeigt, wie es anders geht. Die Beispiele sollen Mut machen, selbst aktiv zu werden.

Klara Geywitz, SPD, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zum Start der Sammlung.

Die Sammlung beinhaltet einen breiten Ideenpool und zeigt, dass sich der Einsatz gegen Diskriminierung lohnt, denn viele der Maßnahmen dienen der Qualitätsentwicklung in der Wohnungswirtschaft.

An wen richten sich die Good-Practice-Beispiele?

Die Beispiele richten sich an unterschiedliche Akteur*innen am Wohnungsmarkt:

  • Wohnraumanbietende, z. B. private und öffentliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter*innen mittlerer und kleinerer Bestände und von Einzeleigentum
  • beauftragte Dritte, z. B. Hausverwaltungen, Hausmeisterservices, Immobilienportale
  • Akteur*innen der Wohnraumversorgung und Wohnungspolitik
  • Interessenvertretungen von Vermieter*innen und Mieter*innen, z. B. Verbände, Beratungsstellen

Welche Good-Practice-Beispiele sind in der Sammlung?

Vielfältige vorbildhafte Maßnahme für Chancengerechtigkeit benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt gibt es aus den Bereichen:

  • Vermietungs- und Vergabeprozesse
  • Maßnahmen des Wohnraumzugangs für Benachteiligte
  • Konfliktmanagement, Mediation, Beschwerdeverfahren
  • niedrigschwellige Kommunikation und Information
  • Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung
  • Beratung und sozialpädagogische Begleitung für Benachteiligte
  • Testing-Verfahren
  • Dialog, Vernetzung, Strategieentwicklung

Wie wurden die Good-Practice-Beispiele ausgewählt?

Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 bei wohnungswirtschaftlichen Akteur*innen im gesamten Bundesgebiet Good-Practice-Beispiele gegen Diskriminierung bei Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum recherchiert. Auch einige internationale Beispiele wurden gefunden. Aus 58 identifizierten Maßnahmen wurden 24 ausgewählt, die vertieft analysiert wurden. Hierfür wurden Interviews mit den Verantwortlichen geführt, z. B. mit Vertreter*innen von Wohnungsunternehmen, mit Kommunen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Diese vertieften Analysen der 24 Beispiele wurden abschließend aufbereitet, um Interessierten der privaten und öffentlichen Wohnungswirtschaft Informationen und Tipps an die Hand zu geben, wie sie selber aktiv gegen Benachteiligung vorgehen können. Sie beschreiben die Motivation und Ausgangslage, wie die Maßnahme umgesetzt wird, beleuchten die Einbettung und Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme und geben Tipps für die Übertragung.

Das methodische Vorgehen in der Sammlung und Aufbereitung der Beispiele Guter Praxis ist hier beschrieben.

Weitere Informationen zum Wohnungsmarkt finden Sie hier.