Stellungnahmen
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen unter anderem zu Gesetzentwürfen und Gerichtsverfahren, die den Schutz vor Diskriminierung berühren.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung legt anlassbezogen Einschätzungen und Vorschläge zu Vorhaben der Bundesregierung vor. Dazu ist sie gemäß Paragraph 28 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befugt. Anlass für Stellungnahmen können Gesetzgebungsverfahren oder andere Maßnahmen der Bundesregierung sein, die das AGG oder den rechtlichen Diskriminierungsschutz betreffen.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bringt sich regelmäßig mit Stellungnahmen ein, beispielsweise bei Gericht zu Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder in Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren auf Länderebene.