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Wie wir beraten

Ein Überblick für Ratsuchende, Interessierte und Antidiskriminierungsberatungsstellen

Unsere Beratungsstandards

Das Recht ist ein wichtiges Werkzeug für Ratsuchende, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Oberstes Ziel unserer Beratung ist daher, aus rechtlicher Perspektive zum Schutz vor Benachteiligung beizutragen, indem wir die Betroffenen über Ihre Ansprüche informieren und Handlungsalternativen aufzeigen, um die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Rechten zu stärken.

Dabei stehen für uns immer die Bedarfe der Ratsuchenden im Mittelpunkt und wir arbeiten stehts entlang einer Reihe von Prinzipien, die wir – unabhängig vom einzelnen Beratungsfall – als Mindeststandards unserer Beratung verstehen.

Die folgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Grundpfeiler unserer Arbeit verdeutlichen.

Beratungsstandards der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

  • Wir beraten zu allen AGG Merkmalen sowie zu mehrdimensionaler Diskriminierung. Sofern es allerdings rechtliche Unterschiede gibt und die AGG Merkmale unterschiedlich stark geschützt sind, weisen wir in unserer Beratung darauf hin.

  • Wir versuchen, die Ratsuchenden so zu beraten, dass es ihren Interessen und Bedürfnissen gerecht wird. Welche dies sind unterscheidet sich von Beratungsfall zu Beratungsfall und gilt es daher zu Beginn der Bearbeitung zu ermitteln. Da unsere Kompetenzen nicht erschöpfend sind, kann dies in einigen Fällen auch bedeuten, die Ratsuchenden an eine kompetente Stelle mit besonderen Fachkenntnissen oder Handlungsmöglichkeiten weiterzuleiten. Wird eine Beratung durch uns durchgeführt, legen wir Wert darauf empfängergerecht zu kommunizieren und nur die Informationen zu vermitteln, die benötigt werden Die Ratsuchenden sollen nicht mit unnötigen Informationen überfrachtet werden. Unser Anliegen ist es, Ratsuchende in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich über die nächsten Schritte entscheiden zu können. Dazu gehört auch, über mögliche Konsequenzen eines rechtlichen Tätigwerdens aufzuklären.

  • Als Bundestelle sind wir bundesweit zuständig. Wir beraten daher zu Sachverhalten aus dem gesamten Bundesgebiet. Gleichzeitig bieten wir verschiedene Wege der Kommunikation an, um möglichst alle Ratsuchenden zu erreichen. Dazu gehört einerseits die Möglichkeit einer telefonischen sowie schriftlichen Beratung. Zudem beraten wir auch in den Fremdsprachen Englisch und Arabisch. In Kooperation mit dem Gebärdensprachdienst SQAT können sich Ratsuchende außerdem in Gebärdensprache an uns wenden.

  • Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrags beraten wir auf Grundlage des AGG. Sowohl das Gesetz selbst als auch die rechtlichen Interpretationen sind teils schwierig zu verstehen, insbesondere wenn keine juristische Vorbildung vorhanden ist. Unser Ziel ist es daher, unser juristisches Fachwissen einfach und verständlich zu vermitteln. Dazu gehört die Beschränkung auf wesentliche Informationen zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse. Ausführliche juristische Erläuterungen werden nur vorgenommen, falls von den Ratsuchenden gewünscht. Dadurch sollen Ratsuchende in die Lage versetzt werden, über ein weiteres (rechtliches) Vorgehen selbstbestimmt zu entscheiden.

  • Unerlässlich für uns ist zudem eine transparente Beratung, insbesondere in Bezug auf unsere Möglichkeiten der Unterstützung als auch über die rechtlichen Erfolgsaussichten eines Falls. Gleichzeitig ist uns wichtig, unsere Position als staatliche, unabhängige Antidiskriminierungsstelle zu verdeutlichen. Anders als nicht-staatliche Beratungsstellen agieren wir nicht streng parteiisch, sondern grundsätzlich neutral und vermittelnd - wobei wir selbstverständlich im Sinne der Ratsuchenden erst einmal den geschilderten Sachverhalt als zutreffend zu Grunde legen. Wir möchten so vermeiden, dass wir gegenüber den Ratsuchenden falsche Erwartungen wecken, die wir schlussendlich nicht erfüllen können. Daher schöpfen wir unsere Möglichkeiten weitestgehend aus, sind uns jedoch auch den Grenzen unseres Handlungsspielraums bewusst. Sind diese Grenzen erreicht, verweisen wir möglichst an eine (Beratungs-)Stelle, wenn diese unserer Ansicht nach zielorientierter unterstützen kann.

  • Als unabhängige Fachabteilung des Bundesfamilienministeriums sind wir in die oberste Bundesverwaltung eingebettet. Neben festgelegten Rahmenbedingungen birgt dies jedoch auch Vorteile, die wir sinnvoll auszuschöpfen versuchen. Wir stehen sowohl mit den relevanten Beauftragten der Bundesregierung als auch mit den verschiedenen Ministerien zu relevanten Themen im gegenseitigen kollegialen Austausch. Nach dem AGG sind uns zudem andere Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes zur Auskunft verpflichtet (§ 28 Absatz 2 AGG). Dazu gehören auch die Bundesministerien. Dadurch können wir unsere Beratungsarbeit und Dokumentation dafür nutzen, antidiskriminierungsrechtliche Diskurse und Vorhaben politisch voranzubringen.
    Gleichwohl hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes keine Weisungsbefugnisse gegenüber anderen öffentlichen Stellen.
    Unterdessen sind wir durch das AGG ebenfalls angehalten mit nicht staatlichen Stellen, die im Bereich Antidiskriminierung tätig sind, zusammenzuarbeiten. Dazu gehören neben den nicht staatlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen auch community-basierte Organisationen. Wir sehen darin einen essentiellen Teil unserer Arbeit, um Kompetenzen zu stärken und Ressourcen zu bündeln.

  • Unsere Beratung wird stets dokumentiert. Wir nehmen dabei den Sachverhalt sowie eine rechtliche Einordnung und Handlungsempfehlungen auf. So kann die Analyse der Beratungsdaten Problemstellungen aufdecken und gibt dadurch Impulse für Forschungsvorhaben und die Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle. Die Daten werden aber auch genutzt, um im politischen Rahmen (bspw. im Wege des Berichts an den Bundestag) einen möglichst präzisen Eindruck der Lage in Deutschland zu gewähren.

  • Die Beratung zu Diskriminierungsfällen bringt es mit sich, dass wir mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten. Der Datenschutz der Ratsuchenden spielt dementsprechend eine große Rolle. Daten dürfen nicht ohne das Einverständnis der Ratsuchenden weitergeben werden. Dies gilt sowohl im Rahmen von Stellungnahmeersuchen als auch in Bezug auf Verweise an andere (Beratungs-)Stellen. Um uns rechtlich abzusichern, bitten wir um ein schriftliches Einverständnis der Ratsuchenden.
    Wichtig ist uns auch den Ratsuchenden vermitteln, dass die Beratung vertraulich ist und Informationen den geschützten Beratungsrahmen nur verlassen, wenn die Ratsuchenden das möchten. Die Ratsuchenden können auch während des gesamten Beratungsprozesses anonym bleiben.

  • Um unsere Beratung auf einem hohen Niveau aufrecht zu erhalten, tauschen wir uns untereinander und mit anderen Akteuren regelmäßig über Beratungsfälle, antidiskriminierungsrechtliche Diskurse und Entwicklungen wie Rechtsprechung und Gesetzgebung aus. Dadurch soll eine einheitliche Beratungspraxis nach innen und außen sichergestellt werden.

Einblick in die Organisation und Inhalte unserer Beratungstätigkeit

Für die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ein eigenes Referat innerhalb der Stelle (ADS-3) zuständig. Seit September 2021 werden wir darüber hinaus von dem neu eingerichteten Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in der Beratungsarbeit tatkräftig unterstützt. Grund dafür sind insbesondere die stark angestiegenen Fallzahlen seit der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020, die aufgrund unserer Kapazitätsgrenzen eine organisatorische Neustrukturierung der telefonischen Beratung erforderlich machten.

Organisation und Inhalte unserer Beratung

  • Aufgabe und Handlungsmöglichkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

    Die Beratungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist im Wesentlichen durch den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankerten gesetzlichen Auftrag geprägt.

    Das Gesetz sieht im Rahmen des Beratungsauftrags drei Hauptaufgaben vor (§ 27 Absatz 2 AGG):

    • Information über rechtliche Ansprüche und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor Benachteiligung (im Wege einer rechtlichen Erstberatung)
    • Vermittlung an andere Beratungsangebote (einschließlich der Abgabe an Beauftragte der Bundesregierung)
    • Versuch einer gütlichen Streitbeilegung zwischen den Beteiligten.
  • Um die Qualität unserer Beratung auf einem hohen Niveau aufrecht zu erhalten, war es unerlässlich, neben der juristischen Beratung eine vorgeschaltete Stelle einzurichten, die die Beratungsanfragen vorsortiert und, wenn sie außerhalb unserer Zuständigkeit liegt, zunächst selbstständig beantwortet. Zudem konnte mit der Einrichtung des Servicebüros die telefonische Erstberatung wieder aufgenommen werden.
    Dementsprechend gehen seit September 2021 alle Beratungseingänge - ob per Brief, E-Mail, Telefax oder telefonisch – zunächst bei unseren Kolleg*innen des Servicebüros ein. Anfragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fallen, werden vom Servicebüro selbst beantwortet – telefonisch oder schriftlich. Alle anderen Anfragen, werden an das Beratungsreferat zur juristischen Prüfung und Beantwortung abgegeben.
    Kollegiale Anfragen von anderen Antidiskriminierungsberatungsstellen werden mit dem Hinweis „kollegiale Anfrage“ versehen, damit sie priorisiert beantwortet werden können.
    Die schriftliche Erstberatung des Servicebüro erfolgt anhand von standardisierten Schreiben, die das Beratungsreferat zur Verfügung stellt.
    Am Telefon findet eine handlungsorientierte Erst - und Verweisberatung statt. Die Kolleg*innen hören den Ratsuchenden empathisch zu und zeigen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf. Sie sollen in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen, wie sie weiter vorgehen wollen.
    Die Kolleg*innen des Servicebüros sind keine Jurist*innen. Wünschen die Ratsuchenden eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts oder haben konkrete Rechtsfragen, wird die Anfrage an die Jurist*innen des Beratungsreferat abgegeben. Aus organisatorischen Gründen findet keine direkte Durchstellung an die juristischen Berater*innen statt. Die Ratsuchenden werden stattdessen gebeten den Sachverhalt per E-Mail zu schildern, da für eine rechtsichere Beratung eine Schilderung aus erster Hand sinnvoll ist. Um in Einzelfällen beispielsweise die Barrierefreiheit zu gewährleisten, bietet das Servicebüro einen Rückruf der juristischen Berater*innen an.

  • Rechtliche Erstberatung


    Die juristische Beratung findet durch die Berater*innen des Beratungsreferat statt, welche alle Volljurist*innen sind. Anders als Rechtsanwält*innen führen wir jedoch keine Einzelfallberatung durch. Das bedeutet, dass wir zwar auf jeden Sachverhalt individuell rechtlich eingehen, jedoch keine abschließende Bewertung vornehmen. Vielmehr weisen wir darauf hin, welche Ansprüche und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts bestehen könnten und was bei einem rechtlichen Vorgehen beachtet werden müsste (insbesondere Fristen). Relevante Rechtsprechung binden wir in unsere Einschätzung mit ein. Einen Einfluss auf die Gesetzgebung steht uns bisher nicht zu.
    Sowohl Ratsuchende als auch Arbeitgeber*innen (Personalableitung, Beschwerdestellen, etc.) und andere Beratungsstellen im Antidiskriminierungsbereich können sich jederzeit bei uns juristisch zum AGG beraten lassen. Wir bearbeiten dabei neben konkreten Sachverhaltsschilderung auch abstrakte Rechtsfragen zum AGG.
    Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Sachbeiträge von anderen Bundesministerien, Beauftragten der Bundesregierung und sonstigen Bundesbehörden einholen. So können wir hierdurch beispielsweise über aktuelle Gesetzesvorhaben informieren oder die Rechtsauffassung des federführenden Ressorts zu bestimmten Themen erfragen.
    Aufgrund der abschließend geregelten Aufgaben und Befugnisse haben wir über den Versuch einer gütlichen Einigung hinaus keine weiteren Einwirkungsmöglichkeiten. Weder können wir bspw. Akteneinsicht nehmen, noch haben wir Unterstützungsmöglichkeiten bei der Sicherung von Indizien (z.B. Durchführung von Testings). Ein Mandat zur Durchsetzung von Ansprüchen oder Prozessbegleitung wurde uns bisher ebenfalls gesetzlich nicht erteilt. Als neutrale staatliche Stelle dürfen wir auch keine Empfehlung für bestimmte Rechtsanwält*innen aussprechen.


    Gütliche Einigung


    Als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kann die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes außerhalb von Gerichtsverfahren Stellungnahmen von den Beteiligten – Arbeitgeber*in oder Vertragspartner*in – anfordern. Ziel eines solchen Stellungnahmeersuchen ist die gütliche (außergerichtliche) Beilegung des Konflikts. Damit streben wir an, die Situation der Ratsuchenden zu verbessern und gleichzeitig weitere, insbesondere psychische und finanzielle Belastungen durch eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Wir nehmen dabei die Rolle als neutrale, nicht parteiische Moderatorin ein. Arbeitgeber*innen oder Vertragspartner*innen sind nicht verpflichtet zu antworten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Bitte um Stellungnahme in den überwiegenden Fällen nachgekommen wird.
    Wir bieten den Ratsuchenden ein Stellungnahmeersuchen an, wenn unserer Einschätzung nach, ein Vorgehen auf Grundlage des AGG erfolgsversprechend wäre und die Gegenseite nicht bereits signalisiert hat, dass eine Einigung nicht in Frage kommt. Ein Ersuchen um Stellungnahme erfolgt ausschließlich, wenn das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden vorliegt.
    In dem Stellungnahmeersuchen geben wir zunächst den Sachverhalt in der Form wieder, wie die Ratsuchenden uns die Situation geschildert haben.
    Danach folgt eine rechtliche Einschätzung unsererseits, mit dem Hinweis auf Rechte der Betroffenen und Pflichten der Gegenseite. Zuletzt nehmen wir, wenn möglich, einen Lösungsvorschlag im Sinne der Ratsuchenden auf.
    Lehnt die Gegenseite strikt ab, können wir eine Einigung nicht erzwingen. Wir haben kein Weisungsrecht gegenüber Arbeitgeber*innen oder Vertragspartner*innen. Auch können wir im Wege der gütlichen Streitbeilegung keine Sachverhaltsaufklärung zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens betreiben.
    Erfolgt eine Stellungnahme der Gegenseite, leiten wir diese wiederum nur mit deren Einverständnis an die ratsuchende Person weiter.

  • Fällt ein Beratungsfall nicht in unsere Zuständigkeit oder sind wir der Auffassung, dass eine andere (Beratungs-)Stelle das Anliegen der Ratsuchenden Person sinnvoller bearbeiten kann, findet sowohl durch das Servicebüro als auch durch unsere juristischen Berater*innen eine Verweisberatung statt. Das bedeutet, dass wir die unserer Ansicht nach passende Stelle nennen und die Ratsuchenden selbst entscheiden, ob sie sich dorthin wenden möchten. Ziel einer Verweisberatung ist es entsprechend des Beratungsanliegens die richtige Unterstützungsmöglichkeit zu nennen und dadurch Verweisketten und Fehlverweise zu vermeiden.

    Verweis

    In Betracht kommen folgende Stellen, an die wir regelmäßig verweisen:

    • Verweis an andere staatliche Stellen
      • Staatliche Aufsichtsbehörden (z.B. Schulaufsichtsbehörde)
      • Staatliche Beschwerdestellen (z.B. Kundenreaktionsmanagement Jobcenter)
      • Petitionsausschuss des Bundestages oder eines Landtages
      • Staatliche Landesantidiskriminierungsstellen
      • Staatliche Beauftragte (z.B. Landesbehindertenbeauftragte, Polizeibeauftragte)
      • Staatliche Beratungsstellen (z.B. Servicetelefon BMAS, BMG, usw.)
    • Verweis an themenspezifische Beratungsstellen (z.B. Unabhängige Patientenberatung, Opferberatung für Opfer von Straftaten, allgemeine Sozialberatung, Beratung für Mieter*innen, Verbraucherschutzzentrale, Beratungsstellen zum Sorgerecht, etc.)
    • Verweis an spezialisierte Schlichtungsstellen (z.B. Versicherungsombudsmann, Ombudsmann der privaten Banken, Universalschlichtungsstelle des Bundes, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, etc.)

    Verweis auf lokale Antidiskriminierungsberatungsstellen, wenn eine Beratung vor Ort benötigt wird oder dort spezielle Beratungsangebote bestehen, die über unser Angebot hinausgehen (z.B. Empowerment, Mediation, rechtliche Beistandschaft, Vermittlung an Rechtsanwält*innen, Geltendmachung von Ansprüchen bzw. Beschwerden)


    Abgabe an Bundesbeauftragte


    Soweit Beratungsanfragen den Aufgabenbereich anderer Beauftragter des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung betreffen, wird das Anliegen mit Einverständnis der Ratsuchenden dorthin abgegeben. Der Unterschied zum Verweis besteht darin, dass wir die Übergabe durchführen und die Ratsuchenden sich nicht selbst an die Stelle wenden müssen. Wir geben regelmäßig Fälle an folgende Beauftragte ab:

    • Beauftragte für die Belange behinderter Menschen
    • Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

    Die Abgabe erfolgt regelmäßig bereits durch das Servicebüro, kann aber auch durch die juristischen Berater*innen übernommen werden.

Das Infopapier als Download

Das vollständige Infopapier zu unseren Beratungsstandards können Sie hier als PDF downloaden.

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