Wie wir beraten
Ein Überblick für Ratsuchende, Interessierte und Antidiskriminierungsberatungsstellen
Unsere Beratungsstandards
Das Recht ist ein wichtiges Werkzeug für Ratsuchende, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Oberstes Ziel unserer Beratung ist daher, aus rechtlicher Perspektive zum Schutz vor Benachteiligung beizutragen, indem wir die Betroffenen über Ihre Ansprüche informieren und Handlungsalternativen aufzeigen, um die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Rechten zu stärken.
Dabei stehen für uns immer die Bedarfe der Ratsuchenden im Mittelpunkt und wir arbeiten stehts entlang einer Reihe von Prinzipien, die wir – unabhängig vom einzelnen Beratungsfall – als Mindeststandards unserer Beratung verstehen.
Die folgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Grundpfeiler unserer Arbeit verdeutlichen.
Einblick in die Organisation und Inhalte unserer Beratungstätigkeit
Für die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ein eigenes Referat innerhalb der Stelle (ADS-3) zuständig. Seit September 2021 werden wir darüber hinaus von dem neu eingerichteten Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in der Beratungsarbeit tatkräftig unterstützt. Grund dafür sind insbesondere die stark angestiegenen Fallzahlen seit der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020, die aufgrund unserer Kapazitätsgrenzen eine organisatorische Neustrukturierung der telefonischen Beratung erforderlich machten.
Das Infopapier als Download
Das vollständige Infopapier zu unseren Beratungsstandards können Sie hier als PDF downloaden.