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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Behinderung & chronische Krankheiten im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.

Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein. Dann können Sie rechtlich dagegen vorgehen.

Wenn Sie rechtlich dagegen vorgehen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich bei dem*der Vertragspartner*in geltend machen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Machen Sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:

  • Beschwerdestellen der Landesärztekammern

    Zur Webseite

  • Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Telefon:
    +49 (0) 30 18 527 - 2805
    E-Mail:
    info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Homepage:
    Zur Webseite
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

    Homepage:
    Zur Webseite
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

    Telefon:
    0800 0 11 77 22
    Homepage:
    Zur Webseite

Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:

Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:

Geltendmachung von Forderungen gemäß § 21 Abs. 5 AGG gegenüber Vertragspartner