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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Sexuelle Identität im Lebensbereich Bildungsbereich (Kita, Schule, Hochschule) diskriminiert.

Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein. Dann können Sie rechtlich dagegen vorgehen.

Wenn Sie rechtlich dagegen vorgehen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich bei dem*der Vertragspartner*in geltend machen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Machen Sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:

  • Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen/Mädchen Trans* und Inter*, mit und ohne Migrationshintergrund und Schwarze Lesben, Trans* und Inter*

    Zur Webseite

  • Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.

    LSVD-Rechtsberatung

    E-Mail:
    recht@lsvd.de
    Homepage:
    Zur Webseite

Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:

Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:

Geltendmachung von Forderungen gemäß § 21 Abs. 5 AGG gegenüber Vertragspartner

Informationsmaterial:

Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier:

  • Informationspool zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt

    Zur Webseite