Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.
Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein.
In Ihrem Fall scheint die Frist aber bereits abgelaufen zu sein. Dann können Sie leider nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen.
Wenn Sie rechtlich dagegen vorgehen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich bei dem*der Vertragspartner*in geltend machen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
-
Beschwerdestellen der Landesärztekammern
-
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Telefon:
- 0800 0 11 77 22
- Homepage:
- Zur Webseite
Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen: