Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Sexuelle Identität im Lebensbereich Arbeitsleben diskriminiert.
Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein.
In Ihrem Fall scheint die Frist aber bereits abgelaufen zu sein. Dann können Sie leider nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen.
Sie haben das Recht sich darüber bei dem*der Arbeitgeber*in zu beschweren. Arbeitgebende müssen Ihre Beschwerde prüfen und Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen.
Sonst können Sie den*die Arbeitgeber*in vor dem Arbeitsgericht verklagen. Dafür müssen Sie Ihre Forderung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich geltend machen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
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Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen/Mädchen Trans* und Inter*, mit und ohne Migrationshintergrund und Schwarze Lesben, Trans* und Inter*
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Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.
LSVD-Rechtsberatung
- E-Mail:
- recht@lsvd.de
- Homepage:
- Zur Webseite
Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:
Beschwerde nach § 13 AGG
Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegenüber Arbeitgebenden nach § 15 Abs. 4 AGG
Informationsmaterial:
Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier:
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Informationspool zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt