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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Alter im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.

Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein.

In Ihrem Fall scheint die Frist aber bereits abgelaufen zu sein. Dann können Sie leider nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen.

Sie sind aber trotzdem durch Gesetze und Bestimmungen vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten geschützt und können sich darüber bei den zuständigen Stellen beschweren und rechtlich dagegen wehren.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

    Telefon:
    0800 0 11 77 22
    Homepage:
    Zur Webseite