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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Ich bin mir nicht sicher / Sonstiges im Lebensbereich Wohnungsmarkt diskriminiert.

Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein.

In Ihrem Fall scheint die Frist aber bereits abgelaufen zu sein. Dann können Sie leider nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen.

Auf Grundlage Ihrer Angaben können wir Ihren Fall aber rechtlich nicht eindeutig einordnen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn Sie sich persönlich beraten lassen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Informationsmaterial:

Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier: