Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.
Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein. Dann können Sie rechtlich dagegen vorgehen.
Sie sind aber trotzdem durch Gesetze und Bestimmungen vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten geschützt und können sich darüber bei den zuständigen Stellen beschweren und rechtlich dagegen wehren.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Machen Sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
-
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Telefon:
- 0800 0 11 77 22
- Homepage:
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