Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Sexuelle Identität im Lebensbereich Ich bin mir nicht sicher / Sonstiges diskriminiert.
Das kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sein. Dann können Sie rechtlich dagegen vorgehen.
Auf Grundlage Ihrer Angaben können wir Ihren Fall aber rechtlich nicht eindeutig einordnen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll, wenn Sie sich persönlich beraten lassen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Machen Sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
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Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen/Mädchen Trans* und Inter*, mit und ohne Migrationshintergrund und Schwarze Lesben, Trans* und Inter*
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Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.
LSVD-Rechtsberatung
- E-Mail:
- recht@lsvd.de
- Homepage:
- Zur Webseite
Informationsmaterial:
Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier:
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Informationspool zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt