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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Ämter und Behörden diskriminiert.

Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.

Sie sind aber durch das Grundgesetz (GG) und besondere Diskriminierungsverbote in den Sozialgesetzbüchern auch vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten bei Ämtern und Behörden geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder vor Gericht gehen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:

Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:

Dienstaufsichtsbeschwerde