Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Behinderung & chronische Krankheiten im Lebensbereich Gesundheit und Pflege diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Sie sind aber trotzdem durch Gesetze und Bestimmungen vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten geschützt und können sich darüber bei den zuständigen Stellen beschweren und rechtlich dagegen wehren.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
-
Bundesamt für Soziale Sicherung
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Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Telefon:
- +49 (0) 30 18 527 - 2805
- E-Mail:
- info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Homepage:
- Zur Webseite
-
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Homepage:
- Zur Webseite
-
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Telefon:
- 0800 0 11 77 22
- Homepage:
- Zur Webseite
-
Sozialverband VdK e.V.