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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Ämter und Behörden diskriminiert.

Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.

Sie sind aber durch das Grundgesetz (GG) und besondere Diskriminierungsverbote in den Sozialgesetzbüchern auch vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten bei Ämtern und Behörden geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder vor Gericht gehen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:

  • Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen/Mädchen Trans* und Inter*, mit und ohne Migrationshintergrund und Schwarze Lesben, Trans* und Inter*

    Zur Webseite

  • Beratungs- und Kontaktstellen der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)

    Zur Webseite

  • Bundesamt für Soziale Sicherung

    Zur Webseite

  • TransInterQueer (TrIQ) e.V.

    Persönliche Trans*- und Inter*-Beratung

    E-Mail:
    beratung@transinterqueer.org
    Homepage:
    Zur Webseite
  • Sozialverband VdK e.V.

    Zur Webseite

Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:

Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Informationsmaterial:

Weitere Informationen zu Ihren Fragen gibt es hier:

  • Informationspool zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt

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