Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Ethnische Herkunft / Rassistische Diskriminierung im Lebensbereich Bildungsbereich (Kita, Schule, Hochschule) diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Denn Bildung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Auch dort sind Sie aber durch die Landesgesetze vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder sich bei der Schulaufsichtsbehörde oder dem Landesbildungsministerium beschweren.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Anlaufstellen:
Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:
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Beratungsangebote für ausländische Studierende der Studierendenwerke
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Anerkennung ausländischer (Schul- und Studien-)Abschlüsse: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Telefon:
- +49 (0) 30 18 400 - 1640
- E-Mail:
- integrationsbeauftragte@bk.bund.de
- Homepage:
- Zur Webseite
Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen: