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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Behinderung & chronische Krankheiten im Lebensbereich Internet, Medien, Werbung diskriminiert.

Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.

Wir als Antidiskriminierungsstelle haben keine Befugnisse zur Kontrolle oder Zensur in diesen Bereichen. Sie können sich aber bei den fachlich zuständigen Stellen darüber beschweren. Die Kontaktmöglichkeiten dafür haben wir Ihnen unten zusammengestellt.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier: