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Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts

Rechtliche Einordnung:

Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Behinderung & chronische Krankheiten im Lebensbereich Justiz und Polizei diskriminiert.

Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.

Sie sind aber durch das Grundgesetz (GG) und andere gesetzliche Bestimmungen genauso vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten von Polizei und Justiz geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder vor Gericht gehen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Nächste Schritte:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.

Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.

Anlaufstellen:

Beratungen und Unterstützung für Ihre spezielle Fallkonstellation finden Sie außerdem hier:

  • Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Telefon:
    +49 (0) 30 18 527 - 2805
    E-Mail:
    info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Homepage:
    Zur Webseite
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

    Homepage:
    Zur Webseite

Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:

Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen:

Dienstaufsichtsbeschwerde