Die Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts
Rechtliche Einordnung:
Sie sehen sich aufgrund des Merkmals Geschlecht & Geschlechtsidentität im Lebensbereich Justiz und Polizei diskriminiert.
Hier greift der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht.
Sie sind aber durch das Grundgesetz (GG) und andere gesetzliche Bestimmungen genauso vor benachteiligendem und rechtswidrigem Verhalten von Polizei und Justiz geschützt. Wenn Sie sich dagegen wehren wollen, können Sie zum Beispiel Dienstaufsichtsbeschwerde erheben oder vor Gericht gehen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Nutzen Sie Ihre Vorgehensmöglichkeiten.
Finden Sie Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe.
Formulierungshilfen und Ausfüllhinweise:
Diese Vorlage können Sie ausfüllen und abschicken, um Ihre Rechte geltend zu machen: